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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens  (Gelesen 5027 mal)

Timo30

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Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« am: 18. Juli 2012, 21:27:57 »

Für alle die es interessiert. Heute wurde die Neuordnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen. Für Infos bitte auf den Link klicken:

http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html

Es gibt dort auch ein kurzes Video von der PK
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GelberHai

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 19. Juli 2012, 00:58:38 »

Gilt die Neuordnung erst für Insolvenz-Verfahren beginnend ab Juli 2012 oder auch rückwirkend?
Weiß das jemand oder hat den entsprechenden Hinweis im Gesetzenteurf gefunden? Ich lese noch...
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Timo30

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 19. Juli 2012, 09:51:08 »

Die Neuordnung wird wohl nur für neu eröffnete Verfahren gelten. So lautete jedenfalls eine frühere Info des BmJ. Ich hoffe natürlich auch das es doch noch irgendwie eine Möglichkeit gibt mein Verfahren vorzeitig zu beenden. Habe aber im Gesetzentwurf nichts entsprechendes gefunden.
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Feuerwald

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 19. Juli 2012, 18:16:51 »

Auf Insolvenzverfahren, die vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 13 Satz 1 dieses Gesetzes] beantragt worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.“

Die Änderung der InsO hat nicht vor Vorteile! Da wurde ganz massiv an der Versagungsschraube gedreht.

Die bisherige Rechtssicherheit für den Schuldner die Hürden Schlusstermin / § 290 IsnO zu überwinden, wurde aufgeweicht. Nun kann auch in Wohlverhaltensphase jederzeit der noch Hammer nach § 290 InsO fallen (§ 297a nF). So toll ist das nicht.

Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren wurde gestrichen. Dafür dürfen nun auch Verbraucher einen Insolvenzplan vorlegen, was bei natürlichen Personen so gut wie nie erfolgt.

Usw.

Unterhaltsschuldner und Steuersünder sollten gut überlegen, den Antrag jetzt noch zu stellen.


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Volvo

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 19. Juli 2012, 23:04:48 »

Mit anderen Worten sind bereits laufende Verfahren von der Neuregelung ausgeschlossen ???
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Timo30

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #5 am: 19. Juli 2012, 23:10:22 »

so ist es, Volvo.

ich überlege ob man einen Anwalt kontaktieren sollte und dann mit dessen Hilfe das (mein) Verfahren neu aufrollt...ob sowas überhaupt möglich ist weiß ich nicht, aber ich denke probieren kann ich es mal
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Feuerwald

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #6 am: 20. Juli 2012, 00:05:59 »

ob sowas überhaupt möglich ist weiß ich nicht

- wird nicht möglich sein. Zudem, wie gesagt, die Nachteile überwiegen.

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GelberHai

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #7 am: 20. Juli 2012, 03:25:09 »

Danke Feuerwald für die Aufklärung... Dann ist es wohl besser weiterhin den Ball "flachzuhalten" und auf das "reguläre" Ende zu warten.
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Claus123

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #8 am: 20. Juli 2012, 15:08:51 »

Claus seit 11 Tagen mit erteilter RSB

Ich würde den Ball IMMER flachhalten-siehe meinen Beitrag "Gedanken zur RSB".
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nix-mit-inkasso

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #9 am: 22. Juli 2012, 20:54:14 »

Der Nachteil ist, das die meisten nicht in der Lage sein werden innerhalb von drei Jahren einviertel der Schulden zu tilgen.

Ist es nicht so, das 90% der Privatinsolvenzen über ein so geringes Einkommen verfügen, das sie trotz Arbeit nicht einmal die Pfändungsfreigrenze erreichen. Wie soll den da einer auch noch einviertel der Schulden zurück zahlen.

Wer hat wem bei der Gesetzesänderung da die Hand geführt?

Für die meisten dürften da die fünf Jahre wohl bleiben.

Gruß
Nix mit Inkasso
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ThoFa

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #10 am: 23. Juli 2012, 10:41:48 »

Hallo,

zuweilen es ist sinnvoll sich mal mit dem Gesetzgebungsverfahren in unseren Land zu beschäftigen. Es ist erst ein Regierungsentwurf, der wohl nach der Sommerpause eingebracht wird. Also nix mit Juli. Vor Januar 2013 passiert ganz sicher nix, da auch noch eine 3 monatige Übergangszeit enthalten ist.

Grund zum Jubeln gibt´s keinen. Die Änderungen sind zum Nachteil des Schuldners und man garniert es mit der Möglichkeit des verkürzten Verfahrens, was für kaum einen erreichbar sein wird. Und selbst wenn erreichbar, dann ist es meist wirtschaftlicher Blödsinn.

MfG

ThoFa
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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #11 am: 23. Juli 2012, 12:03:16 »

es kommt sowieso nur in frage, wer 25% seiner schuldsumme zurückzahlt und die gerichtskosten müssen auch gedeckt sein. wer kann das schon.
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MarkyMark

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #12 am: 27. Juli 2012, 00:21:50 »

Ab wann gilt diese Neuregelung? Ab Juli 2012?

Ich frage deswegen,da ich innerhalb der nächsten 14 Tage die Insolvenz betragen möchte und Angst um die Genossenschaftsanteile habe..
« Letzte Änderung: 27. Juli 2012, 00:24:38 von MarkyMark »
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ThoFa

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Re: Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
« Antwort #13 am: 27. Juli 2012, 12:49:16 »

Hallo,

Ab wann gilt diese Neuregelung? Ab Juli 2012?

Ich frage deswegen,da ich innerhalb der nächsten 14 Tage die Insolvenz betragen möchte und Angst um die Genossenschaftsanteile habe..

zwei Beiträge über Ihnen habe ich es geschrieben.

 :whistle:

MfG

ThoFa
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