Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Timo30 am 18. Juli 2012, 21:27:57
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Für alle die es interessiert. Heute wurde die Neuordnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen. Für Infos bitte auf den Link klicken:
http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html (http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html)
Es gibt dort auch ein kurzes Video von der PK
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Gilt die Neuordnung erst für Insolvenz-Verfahren beginnend ab Juli 2012 oder auch rückwirkend?
Weiß das jemand oder hat den entsprechenden Hinweis im Gesetzenteurf gefunden? Ich lese noch...
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Die Neuordnung wird wohl nur für neu eröffnete Verfahren gelten. So lautete jedenfalls eine frühere Info des BmJ. Ich hoffe natürlich auch das es doch noch irgendwie eine Möglichkeit gibt mein Verfahren vorzeitig zu beenden. Habe aber im Gesetzentwurf nichts entsprechendes gefunden.
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Auf Insolvenzverfahren, die vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 13 Satz 1 dieses Gesetzes] beantragt worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.“
Die Änderung der InsO hat nicht vor Vorteile! Da wurde ganz massiv an der Versagungsschraube gedreht.
Die bisherige Rechtssicherheit für den Schuldner die Hürden Schlusstermin / § 290 IsnO zu überwinden, wurde aufgeweicht. Nun kann auch in Wohlverhaltensphase jederzeit der noch Hammer nach § 290 InsO fallen (§ 297a nF). So toll ist das nicht.
Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren wurde gestrichen. Dafür dürfen nun auch Verbraucher einen Insolvenzplan vorlegen, was bei natürlichen Personen so gut wie nie erfolgt.
Usw.
Unterhaltsschuldner und Steuersünder sollten gut überlegen, den Antrag jetzt noch zu stellen.
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Mit anderen Worten sind bereits laufende Verfahren von der Neuregelung ausgeschlossen ???
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so ist es, Volvo.
ich überlege ob man einen Anwalt kontaktieren sollte und dann mit dessen Hilfe das (mein) Verfahren neu aufrollt...ob sowas überhaupt möglich ist weiß ich nicht, aber ich denke probieren kann ich es mal
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ob sowas überhaupt möglich ist weiß ich nicht
- wird nicht möglich sein. Zudem, wie gesagt, die Nachteile überwiegen.
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Danke Feuerwald für die Aufklärung... Dann ist es wohl besser weiterhin den Ball "flachzuhalten" und auf das "reguläre" Ende zu warten.
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Claus seit 11 Tagen mit erteilter RSB
Ich würde den Ball IMMER flachhalten-siehe meinen Beitrag "Gedanken zur RSB".
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Der Nachteil ist, das die meisten nicht in der Lage sein werden innerhalb von drei Jahren einviertel der Schulden zu tilgen.
Ist es nicht so, das 90% der Privatinsolvenzen über ein so geringes Einkommen verfügen, das sie trotz Arbeit nicht einmal die Pfändungsfreigrenze erreichen. Wie soll den da einer auch noch einviertel der Schulden zurück zahlen.
Wer hat wem bei der Gesetzesänderung da die Hand geführt?
Für die meisten dürften da die fünf Jahre wohl bleiben.
Gruß
Nix mit Inkasso
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Hallo,
zuweilen es ist sinnvoll sich mal mit dem Gesetzgebungsverfahren in unseren Land zu beschäftigen. Es ist erst ein Regierungsentwurf, der wohl nach der Sommerpause eingebracht wird. Also nix mit Juli. Vor Januar 2013 passiert ganz sicher nix, da auch noch eine 3 monatige Übergangszeit enthalten ist.
Grund zum Jubeln gibt´s keinen. Die Änderungen sind zum Nachteil des Schuldners und man garniert es mit der Möglichkeit des verkürzten Verfahrens, was für kaum einen erreichbar sein wird. Und selbst wenn erreichbar, dann ist es meist wirtschaftlicher Blödsinn.
MfG
ThoFa
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es kommt sowieso nur in frage, wer 25% seiner schuldsumme zurückzahlt und die gerichtskosten müssen auch gedeckt sein. wer kann das schon.
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Ab wann gilt diese Neuregelung? Ab Juli 2012?
Ich frage deswegen,da ich innerhalb der nächsten 14 Tage die Insolvenz betragen möchte und Angst um die Genossenschaftsanteile habe..
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Hallo,
Ab wann gilt diese Neuregelung? Ab Juli 2012?
Ich frage deswegen,da ich innerhalb der nächsten 14 Tage die Insolvenz betragen möchte und Angst um die Genossenschaftsanteile habe..
zwei Beiträge über Ihnen habe ich es geschrieben.
:whistle:
MfG
ThoFa