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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile  (Gelesen 4440 mal)

MarkyMark

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Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« am: 18. Juni 2012, 12:28:37 »

Regelinsolvenz in Vorbereitung.

Bei mir stellt sich folgendes Problem dar:

Aufgrund einer Geschäftsinsolvenz habe ich Schulden gemacht, dieses ist jetzt einige Jahre her. Durch eine Anwältin wurde eine Aufstellung der tatsächlich heute vorhandenen Schulden inklusive Zinsen usw. aller Gläubiger erarbeitet. Der Schuldenbereinigungsplan wurde den Gläubigern vorgelegt, obwohl dieses nicht notwendig wäre,aber unser zuständiges AG sehr genau dabei ist und auch bei Regelinsolvenz dieses wünscht. Ok ,getan, dieser wurde jetzt abgelehnt.

Bis Ende September 2012 müsste demnach der Insolvenzantrag gestellt werden.

Aufgrund einer Erkrankung bin ich momentan berufsunfähig und beziehe EU-Rente. Momentan bewohne ich eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft ,dieser damals gezahlte Genossenschaftsanteil wurde durch eine Verwandte bezahlt und einen Vertrag(klassische Abtretungserklärung)gemacht, das das geld aus dem Genossenschaftsanteil an diese zurückbezahlt wird, sofern dieses Mietverhältnis und die Genossenschaftsmitgliedschaft aufgelöst wird.

Aufgrund meiner schweren Erkrankung wird nun ein Umzug notwendig und da meine bisherige Genossenschaft keine "leidensgerechte" Wohnung im Bestand hat, bietet mir eine andere Wohnungsgenossenschaft innerhalb dieser Stadt einen passende Wohnung an, dieses wäre aber wieder mit einem Genossenschaftsanteil verbunden. Das würde wieder meine Verwandte übernehmen mit den gleichen Bedingungen wie damals auch.

Zu Ende September 2012 könnte ich diesen Anteil meiner bisherigen WG zum 31.12.2012 kündigen, ausgezahlt würde er bis spätestens Ende Juni 2013 auf das Konto der Verwandten.

Nun meine Frage:

Es ist ja eine Veränderung des Insolvenzrechts in der Phase 2 geplant und dieser soll ja spätestens bis zum 1.1.2013 in Kraft treten,wo ja auch eine Veränderung mit den WG-Anteilen vorgesehen ist.

Kann ich die Frist zur Abgabe des Insolvenzantrages statt Ende September 2012 verlängern,so das ich nach evtl. neuen Insolvenzrecht gehandhabt werde?

Wie kann ich vorgehen, um die WG-Anteile bei einer Insolvenz nicht zu verlieren? Es wäre jetzt eine Frage, wie die vertraglichen Unterlagen zwischen meiner Bekannten und uns aussehen müssten, um vor Antritt der Insolvenz das einigermaßen "sicher" geregelt zu haben.





« Letzte Änderung: 18. Juni 2012, 15:30:36 von MarkyMark »
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ThoFa

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #1 am: 19. Juni 2012, 10:53:30 »

Der Schuldenbereinigungsplan wurde den Gläubigern vorgelegt, obwohl dieses nicht notwendig wäre,aber unser zuständiges AG sehr genau dabei ist und auch bei Regelinsolvenz dieses wünscht.


Was das AG "wünscht" ist vollkommen unerheblich.Noch gelten in diesen Land die gesetzlichen Regelungen und die besagen, dass aktive Selbständige sowie ehemalige Selbständige mit mehr als 19 Gläubiger und/oder Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen ins Regelinsolvenzverfahren kommen.

Nun meine Frage:

Kann ich die Frist zur Abgabe des Insolvenzantrages statt Ende September 2012 verlängern,so das ich nach evtl. neuen Insolvenzrecht gehandhabt werde?

Damit erledigt sich auch dieses Problem. Die 6 Monate Frist nach Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs gelten nur für das Verbraucherinsolvenzverfahren.

MfG

ThoFa

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MarkyMark

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #2 am: 19. Juni 2012, 12:56:02 »

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir sehr. Es ist erleichternd zu wissen, man muss keine 6 Monatspflicht einhalten.

Könnten Sie mir vielleicht auch wegen den Genossenschaftsanteilen helfen?  :biggrin:

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ThoFa

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #3 am: 20. Juni 2012, 10:38:11 »

Hallo,

sorry, hatte übersehen, dass die Frage noch offen war.

Am einfachsten wäre es natürlich, wenn die Anteile direkt von Ihrer Verwandten gehalten werden, ist sowas denkbar?

Auch wenn der BGH seinerzeit entschieden hat, dass ein IV das Recht hat die Genossenschaftsanteile zu kündigen, entscheiden immer noch einige Amtsgerichte anders (so z.B. das AG Duisburg).

Mit der von Ihnen verfassten Abtretung entsteht ein Absonderungsrecht für Ihre Verwandte. Der IV kann zwar immer noch die Anteile kündigt, erhält aber maximal lediglich 9% des Wertes. Das dürfte zu verschmerzen sein.

MfG

ThoFa 

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MarkyMark

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #4 am: 20. Juni 2012, 13:04:07 »

Tausend Dank für Ihre hilfreichen Posts ,das hilft sehr weiter...

9% ist zu vertreten bleiben immer noch 91 % übrig und das ist absolut vertretbar.

Könnten Sie mir bitte auch sagen, wie eine Abtretungserklärung aussehen muss, damit es einigermaßen sicher ist!?

Hätten Sie da einen Mustertext!? Vielleicht per privater Nachricht!?
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ThoFa

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #5 am: 20. Juni 2012, 17:25:09 »

Hallo,

Google ist Ihr Freund, das Netz ist voll von Mustern. :wink:

Und vielleicht sollten Sie Ihre Anwältin auch noch was machen lassen, bisher hat diese ja nicht gerade geglänzt.

MfG

ThoFa
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MarkyMark

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #6 am: 20. Juni 2012, 17:40:33 »

Oh, was für eine launische Antwort  :fuchsteufelswild:.... Da bin ich ja sprachlos :juchu:

Würde sich die Situation ändern, wenn ich erst die Insolvenz beantrage und paar Tage später die Zahlung der "neuen Genossenschaftsanteile" vornehme?

Nein, meine Anwältin glänzt nur mit "schmallippigen Antworten", liegt vermutlich daran, das ich auf Beratungsschein kam.....  :cry:

« Letzte Änderung: 20. Juni 2012, 17:43:04 von MarkyMark »
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paps

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #7 am: 22. Juni 2012, 18:15:52 »

Hallo,


MfG

ThoFa
@ ThoFa: Schön dich wieder zurück zu haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #8 am: 25. Juni 2012, 12:33:35 »

@ ThoFa: Schön dich wieder zurück zu haben.

Tach Paps,

nur ein kurzes Intermezzo.  :wink: Die Anzahl der Fragen sind ja erheblich zurück gegangen.  :?

Gruß nach Thüringen

ThoFa
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MarkyMark

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #9 am: 27. Juli 2012, 00:01:14 »

Nachfrage:

Muss ich die Genossenschaftsanteile,die von meiner Verwandten bezahlt wurden und an die ich diese auch angetreten habe, im Insolvenzantrag als Gläubiger in der Gläubigerübersicht aufgeführt werden? und miss ich dann auch angeben, das diese abgetreten sind und damit Geld nicht meines ist!?

Danke für die Hilfe.... :wink:
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ThoFa

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #10 am: 27. Juli 2012, 12:52:57 »

Hallo,

Ihr Genossenschaftsanteil ist auch Ihr Vermögen und muss natürlich auch angegeben werden. Gleichzeitig müssen Sie auch Ihre Verwandten als Gläubiger angeben. Bei beiden Angaben würde ch auch die Abtretung hinweisen. In der kommende Forderungsanmeldung Ihrer Verwandten muss die Abtretung offen gelegt werden.

MfG

ThoFa
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MarkyMark

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Re: Regelinsolvenz-Genossenschaftsanteile
« Antwort #11 am: 27. Juli 2012, 13:33:06 »

Tausend Dank  :biggrin: für die Antwort, das wäre auch ok, habe sie in der Aufstellung mit angegeben und im Antrag mit angegeben und auf die Abtretung hingewiesen. Die Unterlagen wichtigsten sind kopiert und werden beigefügt.

Eine Frage noch: Wie verhält es sich mit Gläubigern ,die jetzt, nachdem der Insolvenzantrag eingereicht wird, versuchen zu pfänden oder den Gerichtsvollzieher damit beauftragen?
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