Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dari75 am 17. Mai 2008, 14:56:31

Titel: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: dari75 am 17. Mai 2008, 14:56:31
Hallo

Ich hab seit August 2006 Insolvenz eröffnet.
Mein Gehalt Netto ist 1.700 Euro minus pfändungen bleibt mir Monatlich fast 1.200 Euro übrig.
Ich hab Steuererklärung gemach für 2006 und 2007 Jahr.
Hab auch Geld zurück bekommen weil ich im Jahr 2006 Unterhaldgeld an meine Ex frau bezahlt habe.
Ich hab das Geld zurück erstattet bekomme unten vorausetzung das meine Ex frau U anlage unterschreibt das sie das Geld es erhalten hat.
Jetzt ist es so, das sie nicht unterschreiben möchte, und das ich das Geld zurück zahlen sollte.

Meine frage , was passiert wenn ich nicht bezahle?
Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: smallville am 22. Mai 2008, 23:24:31
Hallo,

grob aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass Du dann Neuschulden hast.
Diese gefährden entgegen weit verbreiteter Gerüchte aber nicht Dein Insoverfahren.
Sie schmälern nur Deinen Geldbeutel wenn Du diese dann in Raten wieder begleichen musst.

Warum möchte Deine Ex-Frau nicht unterschreiben?

lg
small
Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: dari75 am 22. Mai 2008, 23:53:08
Hey.

Sie möchte halt nicht unterschreiben :dntknw:
Es wird auch so bleiben.
Also bleibt mir nichts übrig als auf raten zurück zu zahlen oder einfach nicht zahlen :uneinsichtig:
Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: smallville am 23. Mai 2008, 00:07:37
Ich kenne mich da nun gar nicht so aus - aber kann man sie denn nicht dazu "zwingen" zu unterschreiben?
Immerhin hat sie es nachweislich erhalten -
Ich würde mal mit dem Finanzamt sprechen und mitteilen, dass das Geld geflossen ist, aber die Ex-Frau sich (warum auch immer) weigert die notwendige U-Anlage zu unterzeichnen.

Vielleicht haben die einen Tipp.

Ich würde auf jeden Fall dort versuchen Hilfe zu holen.

Wenn Du final aber tatsächlich zurückzahlen musst, bringt der Kopf in den Sand leider nichts.
Treibt nur die Kosten unnötig in die Höhe.

Aber vom Rechtsempfinden her, bin ich schon der Meinung hier müsste was zu machen sein.
Reicht denn der Nachweis über die geleistete Zahlung nicht aus???  :dntknw:

lieben Gruß
small
Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: dari75 am 23. Mai 2008, 01:37:53
Gesetz sagt, sie muß nicht unterschreiben :uneinsichtig:Es ist freiwilige Sache.
Hab natürlich versucht mit Finanzamt zu reden.
Auch ohne erfolg natürlich.


lg
Dari

Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 23. Mai 2008, 20:44:10
zurückzuzahlen wärenn nur September bis Dezember 2006.
Januar bis August sind Insolvenzforderungen.

Teilen Sie dem Finanzamt die Eröffnung  August 2006 mit und  bitten um eine entsprechnde Neuberechnung.

Haben Sie tatsächlich Unterhalt gezahlt?
Weisen Sie dies dem Finanzamt nach und fordern Sie erst mal eine Anerkennung auf Grund der Tatsache der Unterhaltszahlung.
Gleichzeitig möge das Finanzamt prüfen, warum Ihre Ex dies nicht bestätigen möchte.
Ich hoffe, die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.

Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: dari75 am 24. Mai 2008, 11:52:49
Hallo.
Danke für deine Antwort.

Es war so.

Ich war bei Steuerberater und er hat mir ausgerechnet wieviel Geld ich bekomme für bezahles Unterhaldgeld.
Ich hab von seine Bank das Geld sofort erhalten unten voraussetzung das ich unterschrieft für U Anlage von meine Ex nachreiche.
Ich hab gedacht das meine Ex unterschreiben wird.
Aber sie wollte es nicht unterschreiben.
Dann hab ich frist bei Finanzamt verlengert, mit hoffnung das meine Ex doch noch unterschreiben wird.
Sie hat leider doch nicht unterschrieben und frist bei Finanzamt ist auch langsam abgelaufen, so das die Bank von Steuerberater sich bei mir gemeldet hat und fordert das ich das Geld zurück bezahle was ich von denen bekommen habe.

Ich hab hier alle Kontoauszüge, alle Briefe das ich Unterhaldgeld auch bezahlt habe,
aber Finanzamt möchte nur unterschrieft für U anlage haben.

Teil bezahltes Unterhaldgeld war vor eröffnung Insolvenz.


Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: ThoFa am 24. Mai 2008, 14:19:18
Hallo,

Sie benötigen die Unterschrift Ihrer Ex, das Finanzamt handelt da richtig (begrenztes Realsplitting).
Ihre Ex muss die Unterhaltszahlungen versteuern, daher wird Sie sich wahrscheinlich dagegegen wehren. Sie müssen Ihrer Ex zusichern, dass Sie den etwaigen Steuernachteil ersetzen (Nachteilsausgleichungserklärung), dann ist Sie verpflichtet zu unterschreiben, notfalls können Sie sie dann auch verklagen. Was aufgrund von langer Prozesszeit natürlich nicht das Gelbe vom Ei ist.

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Wie hoch war das Einkommen Ihrer Ex in 2006 ?
2. Wie hoch waren die Unterhaltsleistungen ?

MfG

ThoFa

Titel: Re: Neuschulden Privatinsolvenz
Beitrag von: dari75 am 24. Mai 2008, 15:46:04
Hallo

1. Wie hoch war das Einkommen Ihrer Ex in 2006 ?   
 Sie ist seit Jahren Harz  IV
2. Wie hoch waren die Unterhaltsleistungen ?
 Monatlich 350 Euro.

Ich hab alles versucht aber sie will nicht unterschreiben, es wird auch so bleiben leider !
Frist bei Finanzamt ist auch abgelaufen
Geld das ich sie verklage hab ich eigentlich auch nicht, und lohnen würde es sich je nicht unbendingt weil ich 650 Euro nur zurück bekommen habe.

Nun meine frage ist soll ich das ganze zurück bezahlen oder nur das teil, weil ich mich im Insolvenz befinde?