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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?  (Gelesen 1927 mal)

DAISY17

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Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?
« am: 07. Juni 2011, 13:23:25 »

Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank an die Forenbetreiber,Moderatoren und den vielen Menschen,die sich hier einbringen,um evtl.anderen zu helfen und Ratschläge zu geben.
Man kann hier beim lesen schon einiges an Informationen mitnehmen,aber nach über 50 Themen habe ich noch nichts bezüglich meines eigenen Problems gefunden und wende mich daher hiermit an Euch:
INFO:
Regelinsolvenz,Verfahren eröffnet Ende 2007,RSB damals gleichzeitig beantragt,Insolv.-Verfahren läuft noch.
Bis 2007 eigene Arztpraxis,dann pleite,2008 ärgerlicherweise auch noch eine Krebserkrankung,aber positiv gedacht,wird schon alles,OP im April 2008.
Ab Juni 2008 Arbeit als Arzt im Ausland bis Mitte 2009,danach zunehmend Alkoholprobleme,keine oder nur sehr wenige Bewerbungen,professionelle Behandlung erst in 2011.
Bin mir darüber im klaren,daß solch ein Verhalten für nicht betroffene absolut unverständlich ist,aber so kann es nun mal laufen,wenn man erst mal in der Mühle der Abhängigkeit drin steckt.
Nun schreibt mein IV,er hätte gerne einen schriftlichen Nachweis bezüglich meiner gesundheitlichen Einschränkung seit 2009,dieser solle keine Diagnose enthalten.Habe aber Ärzte erst wieder 2011 aufgesucht.
Desweiteren soll ich noch eine schriftliche Bestätigung schicken,dass ich neben der Unterstützung meiner Frau keine weiteren monatlichen Zuwendungen erhalten habe.Letzteres ist natürlich kein Problem.
Soweit in aller Kürze,ist schon klar,dass ich den Obliegenheiten nicht nachgekommen bin,habe mich eigentlich schon damit abgefunden,dass es zu einer RSB nicht kommen kann.
Nee,habe keine Kollegen,die mir irgendetwas bescheinigen,auf so etwas habe ich auch keine Lust.
Aber eventuell hat ja der ein oder andere von Euch doch noch einen Tip,ich würde mich sehr freuen.
Zum Schluss noch was positives:Es ist schön,nach so langer Zeit wieder trocken zu sein,Familie ist auch prima und die letzten Blutuntersuchungen betreffend Tumormarker waren auch o.k.,irgendwie wird es schon weitergehen (Bewerbungen laufen).
PS:Wundere mich,dass hier so wenige Alkis was schreiben,hätte gedacht,dass so etwas bei Insolvenz häufiger vorkommt.
Grüße,
D.
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Fallera

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Re: Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 13:27:36 »

Insolv.-Verfahren läuft noch.
- Verfahren läuft noch? Bzw. noch nicht abgeschlossen? Wenn dem so ist, gibt es auch keine Obliegenheiten nach §295 InsO ergo auch keine Erwerbsobliegenheit.

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Kurt Cobain
 

DAISY17

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Re: Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?
« Antwort #2 am: 08. Juni 2011, 10:21:53 »

Hallo Fallera,
danke für prompte Reaktion.Habe das hier im Forum auch schon öfter gelesen,aber auch,dass dem evtl.doch nicht so ist.Weiss nicht mehr warum,war irgendwas mit Prozesskosten,Stundung oder so.Kann es nicht mehr finden.
Ja,Verfahren läuft m.E.noch,IV scheint gerade dabei zu sein,die letzten verbliebenen Gelder zu verteilen,unter anderem bekomme ich wohl sogar noch etwas,nämlich den nicht pfändbaren Anteil aus der Zahlung meiner damaligen Krankentagegeldversicherung(Fall aus 2007).
Werde dem IV nun also einfach die Geschichte schriftlich so schildern,wie sie tatsächlich war; er wird das dann natürlich an die Gläubiger weitergeben,die sich verständlicherweise schon dafür interessieren,was seit 2009 mit mir los war.
Grüße,
D.
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Fallera

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Re: Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?
« Antwort #3 am: 08. Juni 2011, 10:33:17 »

Hier ein BGH Urteil, dass die Obliegenheiten erst ab Aufhebung des Verfahrens gelten:

BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07
Die Obliegenheiten des Schuldners gemäß § 295 InsO gelten ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung.

Und noch bzgl. der Erwerbsobliegenheit:
BGH, Beschluss vom 14. 1. 2010 - IX ZB 78/ 09; LG Oldenburg
2. Im Übrigen ergibt sich nach der - verfahrensrechtlich unbeachtlichen - Aktenlage, dass der Beschluss auch in der Sache fehlerhaft ist. Das Landgericht hat die Restschuldbefreiung versagt mit der Begründung, der Schuldner habe seine Erwerbsobliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO verletzt. Es ist hierbei offenbar wie schon das Amtsgericht und die Treuhänderin davon ausgegangen, dass diese Erwerbsobliegenheit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht. Das ist unzutreffend.
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Feuerwald

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Re: Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?
« Antwort #4 am: 08. Juni 2011, 10:36:29 »

Werde dem IV nun also einfach die Geschichte schriftlich so schildern,wie sie tatsächlich war;

- bevor Sie dem Ib etwas schreiben,sollten Sie nochmals die sachlage verstehn.

Die Obliegenheiten nach § 295 InsO gelten erst ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltennsphase. Sie müssen also nicht "redlich" handeln, bevor die RSB im Schlusstermin angekündigt wurde.

 

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DAISY17

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Re: Nicht gearbeitet,Alkohol,RSB weg?
« Antwort #5 am: 11. Juni 2011, 11:28:48 »

Vielen Dank,Feuerwald und Fallera,das hört sich ja erst einmal sehr gut an.Trotzdem beharrt mein IV auf ein ärztl Attest,welches meine Arbeitsunfähigkeit seit 2009 bestätigt.Ich hatte ihm am 10.6 schriftl.mitgeteilt,dass ich für die Zeit zwischen 2009 und 2011 keine Arztbesuche nachweisen kann.Will er auch nicht haben,"lediglich" besagtes Attest.Werde ihm jetzt mitteilen,dass ich dies nicht kann.Ich muss ja meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und muss also wenigstens auf entsprechende Aufforderungen reagieren.

ANDERES THEMA:
War 2007 von Sept-31.12. krankgeschrieben,Krankentagegeldversicherung hat in 01/2008 an IV geleistet,mit der Maßgabe,den nicht pfändbaren Teil an mich auszubezahlen.Ist bisher nicht geschehen,hängt nach Auskunft des IV nun wohl davon ab,ob ich seinerzeit noch selbständig war oder nicht. Ich soll eine lückenlose Aufstellung meiner Tätigkeit ab 3 Monate vor Antragstellung (Inslv.-Verf.)bis heute erstellen,davon die selbst.und die unselbst.klar ersichtlich trennen.
Hatte Ende 07/2007 die letzten Patienten in eigener Praxis behandelt,dann eine kurze "Urlaubszeit"(kann man nicht wirklich so nennen,wenn ich mich an meine damalige Gemütslage erinnere!)genommen,ab ca.Sept.dann Krankgeschrieben,Antrag am 01.09.07 bei Gericht eingegangen,Verfahren 19.11.07 eröffnet,krankgeschrieben bis 01.01.08.Rückgabe Kassenzulassung und Befreiung von der Beitragspflicht zum Versorgungswerk zum 31.12.07.
Januar 2008 bis Mitte Mai war ich sehr mit meiner damaligen Tumorerkrankung beschäftigt,um den ganzen "Insolvenzkram" habe ich mich in dieser Zeit kaum gekümmert.Im Juni 2008 Aufnahme Arbeit im Ausland.
M.E.war ich also bis 31.12.07 selbständig,ab 01.06.08 angestellt,dazwischen gar nix,oder endete die Selbständigkeit schon nach der letzten Behandlung von Patienten?
Ich kann das alles doch genau so dem IV mitteilen,oder?Hätte das Geld schon sehr gerne,da Ebbe in Haushaltskasse.
Warum kann die Auszahlung an mich davon abhängig gemacht werden ob ich selbst.oder angest.war? Stimmt das überhaupt? Warum wollen die jetzt(2011 !!)plötzlich alles so genau wissen?
Hatte übrigens auch seinerzeit schon ähnliche Angaben gemacht,teilweise mündlich,aber die Unterlagen,so scheint mir, sind beim IV auch nicht mehr komplett.
Vielleicht fällt ja jemandem was ein zum Thema,
schöne Feiertage,
DAISY
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