Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: AndyR am 13. November 2009, 15:16:57

Titel: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: AndyR am 13. November 2009, 15:16:57
Hallo Zusammen
wir waren diese Woche beim Termin beim Insolvenzverwalter, aber kommen irgenwie nicht weiter ,
wir sind verheiratet und meine 3 Kinder aus erster Ehe leben bei uns, nur wird aber beim Pfändungsfreibtrag nur ich als Ehefrau berücksichtigt, mein Mann hat allerdings 1,5 Kinder auch auf der Lohnsteuerkarte da ich nicht berufstätig bin.
Aufgrund der Kinder brauchen wir eine große Wohung und haben auch sonst einen erheblichen Mehrbedarf , wird einem das nicht angerechnet ?
Der Insolvenzverwalter meinte es gibt kein Urteil über einen solchen Fall, unser Anwalt meinte aber es liege im Ermessen des Verwalters ob er ein oder alle oder auch kein Kind anrechnet ?
Kann uns da jemand weiter helfen ?
LG Andy
Titel: Re: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: rookie am 13. November 2009, 15:27:44
Hi,

die Frage ob die Kinder berücksichtigt werden, entscheidet nicht der Treuhänder. Würde er sicher gerne.....kann er aber nicht da es Gesetze gibt.

Solange nichts gegenteiliges vom Insolvenzgericht vorliegt und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht, sind die Kinder automatisch zu berücksichtigen.

Zu berücksichtigen sind aber nur die leiblichen Kinder des tatsächlichen Insolventen.
Ihr Mann kann seine Stiefkinder hierbei leider nicht ansetzen.

Hierzu wäre eine Adoption nötig.

Titel: Re: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: AndyR am 13. November 2009, 15:48:20
und da gibt es keine Möglichkeit , da ja auf der Steuerkarte die Kinder auch berücksichtigt sind ?
das ganze macht einen Wahnsinnig , wie soll man überhaupt noch überleben wenn nur eine bzw zwei Personen angerechnet werden aber fünf zu versorgen sind .
Titel: Re: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: Scarlett am 13. November 2009, 15:52:30
Hi,

die Frage ob die Kinder berücksichtigt werden, entscheidet nicht der Treuhänder. Würde er sicher gerne.....kann er aber nicht da es Gesetze gibt.

Solange nichts gegenteiliges vom Insolvenzgericht vorliegt und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht, sind die Kinder automatisch zu berücksichtigen.

Zu berücksichtigen sind aber nur die leiblichen Kinder des tatsächlichen Insolventen.
Ihr Mann kann seine Stiefkinder hierbei leider nicht ansetzen.

Hierzu wäre eine Adoption nötig.



Ganz sicher????? Mein Mann hat ein halbes Kind auf der Steuerkarte, was meins aber nicht seins ist, das hat der Insolvenzverwalter berücksichtigt. Ich mein ich würde mich auch nicht wirklich wundern, wenn der mal wieder Blödsinn gemacht hat.
Titel: Re: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: AndyR am 13. November 2009, 16:01:14
genau das hat unser Anwalt auch gesagt ....seltsam aber wäre ja nur fair wenn mein Mann zumindest ein oder zwei Kinder berücksichtigt bekommen würde er hat ja dadurch auch einen viel höheren Verbrauch an allem angefangen bei Miete usw . Wenn wir nur zu zweit wären ,sehe die Welt ganz anders aus .
lg
Titel: Re: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: rookie am 13. November 2009, 16:26:41
Ich habe meine Stiefkinder auch auf der Karte jeweils Hälftig weil meine Frau selbstständig ist.

Deswegen bin ich ihnen gegenüer aber nicht unterhaltspflichtig.

 
Titel: Re: nicht leibliche Kinder im Haushalt lebend
Beitrag von: paps am 13. November 2009, 17:54:41
Es sollte zumindest der Versuch unternommen werden, die Pfändungsfreigrenzen herauf zusetzen.
Dazu ist ein begründeter Antrag auf Grundlage des §850f ZPO zu stellen.