Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: spiderman am 05. Mai 2009, 14:49:57

Titel: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: spiderman am 05. Mai 2009, 14:49:57

Hallo ,
nachdem ich einige Zeit hier im Forum gelesen habe wurde mir bewußt das ich einige Fehler begangen habe  und  deshalb entschloßen mich hier anzumelden .
Nun aber zu meinem Problem .
Ich habe ein Guthabenkonto auf das mein nicht pfändbares Gehalt überwiesen wird . Es gibt aus der Vergangenheit zwei Konto - Pfändungsbeschlüsse , die ich mit Antrag beim AG aber einstellen konnte . Auf diesem Konto hat sich leider auch eine größere Summe angesammelt . Ich hatte es verpeilt das ich innerhalb von dreißig Tagen das Geld abheben muss .
Nun kam am 16.03. ein dritter Beschluß  zur Kontopfändung und damit auch die Kündigung meiner Bank für das Konto .
Ich holte mir Wiederum einen Beschluß vom AG , die Bank meinte das der Beschluß nur für das eingehende Gehalt zählt und nicht für das angesammelte Geld. Ich bin wieder zum Ag und mit einem neuen Beschluß zur Bank . Die Bank akzeptierte diesen Beschluß für das vorhandene Geld wieder nicht ... . Das alles hat sich bis zum 22.04 hingezogen .
Zwischenzeit wurde meine PI eröffnet und der letzte Beschluss ist nicht wirksam . Soweit so gut. Mein IV will dieses Geld auf dem Konto auch nicht in die Insolventmasse aufnehmen . Aber  durch die Kündigung will die Bank mein Geld nun an die Gläubiger  überweisen . Natürlich mit der Begründung das ich 1. das Geld hätte abheben können 2. durch den Beginn der PI und die Kündigung  wiederum die Pfändungsbeschlüsse  eins und zwei gelten .
Gibt es denn überhaupt noch eine Chance an das Geld zu kommen . Es sind nur 900€ aber wirklich das letzte das ich besitze.
Es wäre klasse wenn jemand einen Tip für mich hat.

Danke und Gruß
Titel: Re: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: paps am 05. Mai 2009, 19:20:13
Wenn der IV schon keine Chance sieht, das Geld zur Masse zu ziehen?
Selbst wenn Sie es freibekommen würden, würde es zur Masse gehören.
Titel: Re: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: spiderman am 06. Mai 2009, 07:31:30
Wenn der IV schon keine Chance sieht, das Geld zur Masse zu ziehen?
Selbst wenn Sie es freibekommen würden, würde es zur Masse gehören.

Hallo ,

meine noch Hausbank meinte ich hätte eine Chance auf das Geld ,wenn ich die Gläubiger bewegen könnte die Pfändung auszusetzen .
Wie gesagt der IV will nicht auf das geld zugreifen .

Gruß
Titel: Re: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: MissTraut am 06. Mai 2009, 19:50:27
Hallo,

ist es nicht so, dass normalerweise mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen hinfällig werden, somit auch der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ?

Sicher muss man damit rechnen, das die noch Hausbank das Guthaben an IV zahlen wird, denn da gehört es auch hin.

LG
MissTraut
Titel: Re: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: paps am 06. Mai 2009, 23:37:46

Selbst wenn Sie es freibekommen würden, würde es zur Masse gehören.
Titel: Re: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: Insokalle am 07. Mai 2009, 19:00:11

ist es nicht so, dass normalerweise mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen hinfällig werden, somit auch der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ?


nicht zwingend, s. § 50 InsO
Titel: Re: Nicht pfändbares Gehalt wird an Gläubiger überwiesen
Beitrag von: spiderman am 11. Mai 2009, 08:29:32

Hallo  zusammen ,

man muß auch manchmal Glück haben . Ich hatte es . Meine Gläubiger wollen das angesammelte Geld auf meinem Konto nicht und der IV Anwalt zählt es auch nicht zur Masse.

Ich gehe morgen zur Bank und hebe es ab . Super gelaufen sage ich da nur .

gruß