Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ratlosigkeit am 29. Januar 2010, 21:24:21

Titel: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Ratlosigkeit am 29. Januar 2010, 21:24:21
Hallo!
Mein Insolvenzantrag ist durch  :juchu:

Meine Frage : Ich habe noch 4 offene Rechnungen (von 60euro-500euro) diese habe ich bei meiner Anwältin nicht angegeben, da ich diese zu dem zeitpunkt nicht vorliegen hatte (tauchen also nicht in der Gläubigerliste beim Gericht auf). Ich kann diese nicht auf einmal bezahlen, würde aber es gern in Raten machen.

Soll ich meinen Treuhändler darauf ansprechen (gehe Montag zu Ihm hin) oder das mit den Gläubigern vereinbaren?

Und noch eine Frage : Heute kam mein Gehalt, 2170 Netto-Pfändung 350-ausbezahlt 1820euro. Sind diese 1800euro das was ich "behalten" darf? Oder kann der Treuhändler davon noch was "behalten"?

Danke
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: TomPrivat am 29. Januar 2010, 21:37:36
mmhhh, wie das ist mit den nachträglichen einreichen, oder Bezahlen, das weiß ich leider nicht, da sind andere hier im Forum die dir bestimmt da ne gute Antwort geben können.

Von deinem Netto-Betrag sind ja schon die Pfändbaren Anteile abgezogen wurden, somit bleibt der Rest bei Dir, und der TH wird( Darf) dort nichts mehr abziehen.
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Ratlosigkeit am 29. Januar 2010, 21:41:34
Danke Tom!!!

Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Feuerwald am 29. Januar 2010, 22:29:24
   Ich habe noch 4 offene Rechnungen (von 60euro-500euro) diese habe ich bei meiner Anwältin nicht angegeben, da ich diese zu dem zeitpunkt nicht vorliegen hatte (tauchen also nicht in der Gläubigerliste beim Gericht auf). Ich kann diese nicht auf einmal bezahlen, würde aber es gern in Raten machen.

-> um Himmels willen. Besprechen Sie mit Ihrer RAin. Wo war denn da die Aufklärung? Und zahlen oder vereinbaren Sie nichts, bevor Sie gründlich aufgeklärt wurden.


Soll ich meinen Treuhändler darauf ansprechen (gehe Montag zu Ihm hin) oder das mit den Gläubigern vereinbaren?

- Sie können auch den Kopf in die Schlinge legen oder aufs Schafott.
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Ratlosigkeit am 29. Januar 2010, 22:45:37
das Problem ist, ich habe garkeine Anwältin mehr! Die hat für mich nur den Antrag und den Breinigungsplan gemacht, seitdem bin ich "alleine".

Und jetzt??
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Feuerwald am 29. Januar 2010, 23:12:37
Und jetzt??

- für heute nichts mehr, da gehen wir morgen mal ran *Aaugenfallenzu* . Zwar nicht so gut, das diese GL nicht im Verzeichnis stehen, aber auch kein Grund für Schlaflosigkeit.

Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: juergengrisu am 30. Januar 2010, 11:05:49
Hi  :hi:

Auf keinen Fall die Gläubiger bezahlen!! das führt zur Versagung der RSB...  sie haben jetzt einen Insolvenzverwalter melden sie die Schulden nach und gut ist

gruß juergengris
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Ratlosigkeit am 30. Januar 2010, 15:37:34
Danke, das beruhigt mich sehr !!!!!
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Feuerwald am 30. Januar 2010, 16:10:36

wenn Sie nachmelden würde ich eine kurze Erklärung dazu liefern, weshalb diese Gläubiger im Antrag "vergessen" wurden. Bspw. weil die sich zum ersten mal gemeldet haben oder seit 20 Jahren nichts mehr von sich haben hören lassen.

Denn ganz so locker sollte man mit dem "Nachmelden" nicht umgehen. Ich schreibe das an dieser Stelle vor allem für die Mitleser, die noch vor dem Insolvenzantrag stehen:

Bitte - und insbesondere bei Verbraucherinsolvenzen - beim Ausfüllen der Verzeichnisse mit der höchst möglichen Sorgfalt vorgehen und sich den § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO durchlesen.



Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: Ratlosigkeit am 30. Januar 2010, 20:47:14
Danke Feuerwald!

Sind denn normle offene Rechnungen zb. vom bestellen eines Buches, auch Gläubiger? Oder kann ich diese normal begleichen? ...also wenn man kurz vor der Eröffnung etwas bestellt hat, und nach der eröffnug erst die rechnung kommt?!
Titel: Re: nichtangegebene Gläubiger bezahlen ??
Beitrag von: paps am 30. Januar 2010, 22:49:11
Wenn Sie kurz vor Eröffnung bestellen?
Mal abgesehen davon, dass ein Buch nicht die Welt kostet, aber das ist der klassische Fall von vorsichtig gesagt, Unbedarftheit.

Überspitzt geschrieben:
Wurde die Leistung /Lieferung bis  zur Stunde der Eröffnung erbracht und bis dahin nicht gezahlt, wäre es eine Insolvenzforderung.
Der Gläubiger hätte wegen des bereits abgegeben Antrages auf Insolvenz und der damit verbundenen Zahlungsunfähigkeit, gute Chancen die ganze RSB zu kippen.

Handelt es sich wirklich nur um ein Buch?
Dann sollte ein dritter die Zahlung erledigen.