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Autor Thema: Nichtzahlung des Pfändbaren betrages  (Gelesen 1851 mal)

Jangorino

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Nichtzahlung des Pfändbaren betrages
« am: 26. Oktober 2012, 16:04:50 »

Hallo Zusammen,

ich bin im Insolvenzverfahren und hatte eine Abmachung mit meinem Insolvenzverwalter, den Pfändbaren Betrag vom Lohn nicht über den Arbeitgeber laufen zu lassen, sondern ihm alles selbst zu überweisen.
Nun habe ich seit etwas über einem Jahr einen neuen Arbeitgeber.
Ich habe dem Insolvenzverwalter den neuen Vertrag zukommen lassen und ihn gebeten von nun an den Lohn wieder über den AG zu holen.
Abgezogen hat er mir aber trotzdem nichts, was mir allerdings erst sehr sehr spät aufgefallen ist als er von mir die Lohnzettel vom gesamten letzten Jahr forderte.
Heute kam dann ein Brief, ich solle ca.8.000€ bis zum 2.11. auf das Insolvenzkonto überweisen.

Jetzt habe ich Panik und weiß nicht wie und was ich machen soll, weil ich habe das Geld nicht mehr und kann das auch nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln.

Kann mir jemand sagen was ich jetzt tun kann?
Hat da jemand schon erfahrungen mit gemacht?
Was blüht mir im Ernstfall?

Danke schon mal für die Antworten.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Nichtzahlung des Pfändbaren betrages
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2012, 00:29:11 »

Abgezogen hat er mir aber trotzdem nichts, was mir allerdings erst sehr sehr spät aufgefallen ist als er von mir die Lohnzettel vom gesamten letzten Jahr forderte.
Heute kam dann ein Brief, ich solle ca.8.000€ bis zum 2.11. auf das Insolvenzkonto überweisen.

Verstehe ich nicht. Wer plötzlich jeden Monat ein paar Hundert EUR mehr netto hat als sonst und sich nicht fragt, woran das liegt, hat eigentlich durch die Insolvenz nicht viel gelernt. Das Stichwort ist Eigenverantwortung.

8000 EUR ist natürlich ein Hammer. Ob dem IV ein Vorwurf zu machen ist, dass er das Geld nicht eingezogen hat wenn auf der anderen Seite eine Vereinbarung bestand, dass der Schuldner die Beträge selbst abführt, ist aus meiner Sicht fraglich. Bleibt eigentlich nur mit dem IV zu reden und ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuringen oder ggf. sich irgendwo (Familie/Freunde) das notwendige Geld zu leihen. Ansonsten könnte es ernsthafte Schwierigkeiten mit der RSB geben.
Gespeichert
 

AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Nichtzahlung des Pfändbaren betrages
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2012, 22:04:02 »

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Insolvenzverfahren Auskunfts-und Mitwirkungspflichten bestehen. Die Abführung des pfändbaren Anteils des Einkommens ist eine solche. Ob seitens derGläubiger ggf. ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter besteht, ist aus Ihrer Sicht als Schuldner zweitrangig, denn dies entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, gemäß Abtretung den pfändbaren Anteil abzuführen. Die Voraussetzungen des Paragraph 290 Abs. 1Nr. 5 Inso sind hier m.E. gegeben, d.h., auf Antrag eines Gläubigers im Schlusstermin könnte die RSB versagt werden. QDaher ist zwingend eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Verwalter zu empfehlen.

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« Letzte Änderung: 30. Oktober 2012, 22:59:08 von Dauerstress »
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