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Autor Thema: NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter  (Gelesen 1801 mal)

Binpleite

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NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter
« am: 18. August 2011, 13:56:56 »

Hallo,
Inso 2010 eröffnet und befinden uns noch im offenen Verfahren.
Anfang 2010 sind wir umgezogen.
Für die alte Wohnung wurde eine Kaution hinterlegt.Dies haben wir im Erstgespräch beim TH gemeldet, seine Antwort war "Die können sie bestimmt für was anderes gebrauchen".
Nun ist es so das der ehemlaige Vermieter von uns auch von Anfang an zur Tabelle gemeldet ist:Der Vvermieter bekam 2009 noch eine Miete von uns, wo wir uns jedoch mit dem arbeitsamt einigen konnten und der Vermieter sein Geld erhalten hatte. jedoch Überschnitt sich die ganze Sache und der Vermieter nahm sich einen Anwalt.Seinen Anwalt meldeten wir ebenfalls zur Tabelle.Dies geschah alles vor der Inso.(zu diesen Zeitpunkt steckten wir schon in der Insovorbereitung mit Beratungsstelle)
Nun gut, beide sind gemeldet ob sie letzendlich was angemeldet haben weiß ich nicht.
Anschließend bekamen wir jetzt die NK Abrechnung von 2010.Wir riefen den Vermieter an und verwiesen auf die Inso und das er ja auch Gläubiger sei und das er ja auch immerhin noch die Kaution habe.
Man kontrollierte es und nun erhielten wir eine Auflistung was mit der Kaution geschehen ist.
Eimal wurde die NK abrechnung von 2009 abgehalten (soweit ok)
Dann seine Anwaltsgebühren (keine Ahnung ob es ok ist)
und eben die NK Abrechnung von 2010.
Nun bleibt jedoch noch ein Restbetrag von ca 250€ da die Kaution nicht ausreichte.
Sollen wir den Vermieter nochmals darauf hinweisen das er es zur Tabelle melden soll? Wir können nicht bezahlen und ich glaube auch wir dürfen ja nicht bezahlen, oder (da ja Gläubiger)?
Müssen wir diese NK-Abrechnung dem TH zuschicken oder reicht es wenn wir den Vermieter nochmals auf die Inso verweisen.Achja die Nebenkosten sind vor Insoeröffnung entstanden die abrechnung kam aber erst jetzt.

Vorab schonmal besten dank
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horst69

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Re: NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter
« Antwort #1 am: 18. August 2011, 15:42:39 »

Meiner Meinung nach fallen die Nebenkosten in die Inso,, also nicht bezahlen.

Ich würde zum einen dem Vermieter nochmal die Info zur Inso geben und parallel würde ich die Abrechnung zum IV schicken, dann hast du deinen Part erfüllt !
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tomwr

Re: NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter
« Antwort #2 am: 18. August 2011, 16:30:34 »

Sofern das alte Mietverhältnis vor der Insolvenzeröffnung geendet hat, sind damit auch alle Ansprüche des Vermieters vor Insolvenzeröffnung entstanden und somit Insolvenzforderungen. Wenn die Kaution jetzt nicht ausreicht ist das im Grunde sein Problem und er hätte ja eine mögliche Insolvenzforderung anmelden können, auch wenn die exakte Höhe aufgrund der Abrechnung noch nicht feststand.

Sofern der Schlusstermin noch nicht gewesen ist, kann er die Forderung auch immer noch anmelden und muss ggf. die Kosten für einen gesonderten Prüfungstermin bezahlen. Ob das sinnvoll ist bei einer Forderung von EUR 250 glaube ich aber eher nicht bei den zu erwartenden Durchschnittsquoten.

In den meisten Fällen ist wohl ein Auszug Anfang des Jahres mit Nachzahlungen verbunden und Auszüge im Herbst mit Rückzahlungen aufgrund der unregelmäßig anfallenden Energiekosten. Sollte aber jedem Vermieter bekannt sein.
« Letzte Änderung: 18. August 2011, 16:32:17 von tomwr »
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Binpleite

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Re: NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter
« Antwort #3 am: 18. August 2011, 16:55:41 »

Sofern das alte Mietverhältnis vor der Insolvenzeröffnung geendet hat, sind damit auch alle Ansprüche des Vermieters vor Insolvenzeröffnung entstanden und somit Insolvenzforderungen. Wenn die Kaution jetzt nicht ausreicht ist das im Grunde sein Problem und er hätte ja eine mögliche Insolvenzforderung anmelden können, auch wenn die exakte Höhe aufgrund der Abrechnung noch nicht feststand.

Sofern der Schlusstermin noch nicht gewesen ist, kann er die Forderung auch immer noch anmelden und muss ggf. die Kosten für einen gesonderten Prüfungstermin bezahlen. Ob das sinnvoll ist bei einer Forderung von EUR 250 glaube ich aber eher nicht bei den zu erwartenden Durchschnittsquoten.

In den meisten Fällen ist wohl ein Auszug Anfang des Jahres mit Nachzahlungen verbunden und Auszüge im Herbst mit Rückzahlungen aufgrund der unregelmäßig anfallenden Energiekosten. Sollte aber jedem Vermieter bekannt sein.

ja das Mietverhältniss war vor Eröffnung beendet.Befinde mich noch im offenen Verfahren.der Schlußtermin für Anmeldungen war schon. Gibt es noch mehre Schlußtermine? Frage weil ich schon 2 Termine zur Nachmeldung hatte?
kann er jetzt noch nachmelden?
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tomwr

Re: NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter
« Antwort #4 am: 19. August 2011, 14:48:38 »

Befinde mich noch im offenen Verfahren.der Schlußtermin für Anmeldungen war schon. Gibt es noch mehre Schlußtermine? Frage weil ich schon 2 Termine zur Nachmeldung hatte?
kann er jetzt noch nachmelden?
Nachträgliche Anmeldungen können beliebig bis zum Schlusstermin erfolgen, danach nicht mehr. Es gibt auch nur einen Schlusstermin daher heißt der sinnigerweise ja auch Schlusstermin.  :wink:
Wenn der Schlusstermin schon war, müsste eigentlich auch wenige Wochen danach eine Ankündigung oder Versagung der RSB kommen als Beschluss und die Aufhebung des Verfahrens.
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Binpleite

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Re: NK-Abrechnung und Kaution ehemahliger Vermieter
« Antwort #5 am: 19. August 2011, 21:14:21 »


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Nachträgliche Anmeldungen können beliebig bis zum Schlusstermin erfolgen, danach nicht mehr. Es gibt auch nur einen Schlusstermin daher heißt der sinnigerweise ja auch Schlusstermin.  :wink:
Wenn der Schlusstermin schon war, müsste eigentlich auch wenige Wochen danach eine Ankündigung oder Versagung der RSB kommen als Beschluss und die Aufhebung des Verfahrens.
[/quote]

na dann war dieser Termin noch nicht  :heulen:
Mein Th läst sich Zeit und schikaniert mich nämlich zur Zeit mit einigen Dingen. Habe das Gefühl das er die ganze Sache hinauszögern möchte (mit Wvp)

Danke
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