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Autor Thema: noch in Inso-verfahren, neu geheiratet, wohnung kaufen, neue schulden, steuern?  (Gelesen 2263 mal)

DennisK

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hallo alle zusammen,

kurz zur info:

noch bin ich im regelinsolvenzverfahren, schlußverteilung ist für den 22.01.08 angekündigt.

ich habe nun ein paar fragen:

1.) ich habe neu geheiratet und bin, da meine frau etwas mehr steuerbrutto hat, in lohnsteuerkl. 5 gegangen. kann mir meine IV dies verwehren?
wird ihr gehalt mit berücksichtigt?
2.) meine steuerrückzahlung für 2007, bis wann kann meine IV diese einfordern? was ist mit den steuern für die folgejahre?
3.) mein auto ist kaputt, kann ich schon jetzt noch innerhalb des verfahrens einen kredit nehmen?
4.) meine frau will nun eine wohnung, auf ihren namen, kaufen. ist es egal, ob sie bis zur WVP wartet, oder kann sie auch jetzt schon kaufen?
5.) da ich meine pfändbaren bezüge selbst errechne, habe ich letzten monat zu viel auf das konto meiner IV überwiesen.
6) wieviel urlaubsgeld ist angemessen? ich bekomme es anteilsmässig, je nachdem wieviel tage urlaub ich habe.

für die antworten danke ich schon mal.

gruß dennis
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paps

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zu1) aus meiner Sicht nein, da es objektiv begründet ist; Ihr Gehalt bleibt unberücksichtigt, könnte aber dazu führen, dass Sie  als "Unterhaltsberechtigte" nicht zu berücksichtigen ist.

zu2) Die Rückzahlung steht dem IV für die Dauer des Verfahrens zu, Für den Zeitraum nach Beendigung des Verfahrens steht   diese Ihnen zu.

zu3)  Nein; ohne Absprache mit dem IV funktioniert das nicht. Sie werden aber keinen seriösen Kreditgeber (außer
          Verwandschaft) finden.

zu4) Sie kann, da Sie mit Ihrem Verfahren nichts zu tun hat.

zu5) ja und? Eine Verrechnung können Sie nur mit dem IV klären

zu6) angemessen ist immer die Höhe eines Bruttogehaltes, (dann eben auch anteilmäßig)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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DennisK

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hallo paps,

danke schon mal für deine antworten,

bleibt momentan nur noch die frage, ob du einen paragraphen oder ein urteil kennst, wo die angemessene höche vom urlaubsgeld erläutert wird.
meine IV will mir 500 € urlaubsgeld einräumen und den rest pfänden.

mit der immobilie, ändert sich nichts, auch wenn wir keinen ehevertrag haben? wegen anschaffung in der ehe?

gruß dennis
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paps

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Nun die Paragrafen liefern die ZPO 850c (und Tabelle dazu)  sowie 850a(4) ZPO.

Wenn Ihre Frau die Immo als Alleineigentümer anschafft und finanziert, ändert das für die Inso nichts.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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DennisK

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nochmal hallo paps,

lt. zpo §850a (2) ist die rede vom "den rahmen des übliche nicht übersteigt".

ist damit jetzt mein pfändungsfreier betrag lt. tabelle mit 2 unterhaltspflichtigen personen (meine kinder aus 1. ehe) gemeint?

die 500 € sind in absatz 4 in bezug auf weihnachtsgeld, aber ich meine ja urlaubsgeld.

gruß und dankeee dennis
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paps

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Das übliche ist das durchschnittliche Monatsgehalt.

Bis zu diesem Betrag (Brutto) ist Urlauubsgeld frei.

Sorry wegen der(4 ) aber die 500,- haben mich irgendwie an Weihnachten erinnert.  :whistle:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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