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Autor Thema: Noch mal Antragsstellung... ein paar Fragen  (Gelesen 1305 mal)

Eulenmaedchen

  • Grünschnabel
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Noch mal Antragsstellung... ein paar Fragen
« am: 11. November 2013, 14:16:57 »

Hallo zusammen,

ich brauche noch mal Hilfe bei der Antragsstellung zur Privatinsolvenz.
Habe schon mal mit einer Schuldenberatungsstelle telefoniert, aber die konnten/ wollten mir nicht alle Fragen beantworten und jetzt noch mal anzurufen und zu fragen... da müsste ich erst wieder einen Telefon-Termin machen und so weiter und so fort. Wir wollen unsere Anträge endlich abgeben (mein Mann und ich).
Vielleicht bekomme ich ja hier wieder Hilfe von euch.

1. Ich bin arbeitslos, mache eine Umschulung zur Bürokauffrau. Muss ich das eintragen und wenn ja, wo? Bei "Beteiligung am Erwebsleben - Zurzeit tätig als..."? Oder woanders?
2. Wir haben einen Fernseher und einen Laptop. Muss ich beides unter "Hausrat" eintragen oder kann ich mir das sparen, weil beides zu einer bescheidenen Lebensführung zählt? Tut es das überhaupt?
3. Mein Vater hat uns seinen Zweitwagen zur Verfügung gestellt, da er ihn unter der Woche nicht braucht, nur sonntags zum Zeitungenaustragen. Alles läuft weiterhin über meinen Vater, er ist der Halter. Mein Mann hat nämlich seit Anfang des Monats auch Bereitschaft und ohne Auto funktioniert das nicht. Müssen wir das Auto eintragen? Die Dame von der Schuldenberatungsstelle meinte Ja. Und müssen wir dann auch schreiben, dass er ihn zur Erwerbstätigkeit benötigt und mein Vater das Auto sonntags auch braucht? Oder müssen wir es gar nicht eintragen, weil es ja nicht unser Auto ist und wir ihn ja auch nicht dauerhaft fahren?

Schon mal vielen Dank für evtl. Antworten!
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Noch mal Antragsstellung... ein paar Fragen
« Antwort #1 am: 11. November 2013, 19:19:54 »

1. Ich bin arbeitslos, mache eine Umschulung zur Bürokauffrau. Muss ich das eintragen und wenn ja, wo? Bei "Beteiligung am Erwebsleben - Zurzeit tätig als..."? Oder woanders?  Das sollte dort richtig sein.
2. Wir haben einen Fernseher und einen Laptop. Muss ich beides unter "Hausrat" eintragen oder kann ich mir das sparen, weil beides zu einer bescheidenen Lebensführung zählt? Tut es das überhaupt? Wenn man es angibt macht man sich auf keinen Fall angreifbar. Pfändbar dürfte es nicht sein
3. Mein Vater hat uns seinen Zweitwagen zur Verfügung gestellt, da er ihn unter der Woche nicht braucht, nur sonntags zum Zeitungenaustragen. Alles läuft weiterhin über meinen Vater, er ist der Halter. Mein Mann hat nämlich seit Anfang des Monats auch Bereitschaft und ohne Auto funktioniert das nicht. Müssen wir das Auto eintragen? Die Dame von der Schuldenberatungsstelle meinte Ja. Und müssen wir dann auch schreiben, dass er ihn zur Erwerbstätigkeit benötigt und mein Vater das Auto sonntags auch braucht? Oder müssen wir es gar nicht eintragen, weil es ja nicht unser Auto ist und wir ihn ja auch nicht dauerhaft fahren? Es ist das Fahrzeug Ihres Vaters, dass in seinem Eigentum steht, von ihm bezahlt wird und Ihnen gelegentlich zur Verfügung steht. Das ist in keinem Fall pfändbar. Zur Dokumentation, dass Ihr Mann auf ein Fahrzeug angewiesen ist, könnten Sie angeben, dass Ihr Mann für Fahrten zur Arbeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist und aktuell das Fahrzeug des Vaters benutzen darf.
Gespeichert
 
 

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