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Autor Thema: Nochmal zu Lastschriften vor RI  (Gelesen 1974 mal)

balaber

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Nochmal zu Lastschriften vor RI
« am: 04. März 2010, 12:34:36 »

Hallo,

nun nochmal die Frage, die mich kneift. Sollte man wirklich bevor man die Regelinsolvenz
abgibt alle Lastschriften selber stonieren ? Ich Frage nur da ich
1. Bei manchen Gläubigern mich damit ausgleichen will
2. und ich so ein Teil meines Dispos bei der Bank ausgleichen könnte

Damit würde ich aber einige Gläubiger bevorzugen oder ?
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paps

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Re: Nochmal zu Lastschriften vor RI
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 19:27:19 »

Sie sollen nicht die Lastschriften zurückholen, sondern diese genehmigen.
Zum anderen sollte rechtzeitig auf Überweisung umgestellt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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VerzweifelteStudentin

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Re: Nochmal zu Lastschriften vor RI
« Antwort #2 am: 05. März 2010, 10:06:32 »

durch das genehmigen, kann aber die rsb versagt werden, hab ich gelesen. ich wär da vorsichtig.
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paps

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Re: Nochmal zu Lastschriften vor RI
« Antwort #3 am: 05. März 2010, 20:15:32 »

Warum sollte die RSB gefährdet werden.
Maximal über die Kostenstundung könnte man nachdenken.

Wobei im Kleinverfahren es sicherlich nur um Peanuts geht. Und das ganze eigentlich Schwachfug ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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