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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens  (Gelesen 2565 mal)

buju

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Guten Abend,
das Amtsgericht hat Ende November 2010 mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Anfang Dezember 2010 musste ich Hardware & Vebrauchsmaterial (RAM, Monitor, Tinte, Reinigungsmittel sowie ein Telefon) für meinen PC/Desktop-Arbeitsplatz kaufen. Der alte Monitor war defekt und mein altes Telefon funktioniert seid längerem auch nicht mehr richtig. Insgesamt habe ich dafür über € 370,00 ausgegeben.
Jetzt steht ein erster Termin mit meiner Insolvenzverwalterin an bei dem ich u.a. auch meine Kontoauszüge vorlegen muss. Hieraus ist für den Monat Dezember klar zu sehen, dass ich eben genannte € 370,00 sowie Miete, Strom und Internet-/Telefonkosten gezahlt habe (Restguthaben € 60,00).
Da meine o.g. Anschaffungen sein mussten, musste ich jetzt im Monat 12/2010 sehr, sehr knappsen. Habe von Vorräten, ca. € 60,00 Bargeld und ausnahmsweise als auch notgedrungen von der Tafel gelebt.
Ich bin dauerhaft erwerbsunfähig und erhalte von der Stadt Sozialhilfe & Miete sowie zusätzlich ca. € 60,00, weil ich schwer behindert bin (70%, G [steht für gehbehindert]).
Jetzt zum Kern meines Problems: Da ich ja der Insolvenzverwalterin meine Kontoauszüge vorlegen muss, habe ich die Befürchtung dass besagte € 370,00 zu Problemen führen könnten. Nach dem Motto: das Geld würde meinem Gläubiger zustehen und ich hätte es nicht ausgeben dürfen (obwohl es absolut nötig war) und ich soll gefälligst immer zur Tafel gehen und dauerhaft rumknappsen um meine Schulden bezahlen.
Anmerken möchte ich noch, dass besagtes Geld aus meinem laufenden Sozialgeld ausgegeben wurde. Es war noch ein Rest, vom Vormonat, von ca. € 80,00 auf meinem Konto. Die hatte ich bewusst drauf gelassen, weil ich ja wusste, dass da eine größere Ausgabe auf mich zukommt.
Meine Frage an Euch (Sie) ist nun, ob sich bei meinem beschriebenen Fall jemand auskennt und mir die Angst vor dem Termin mit der Insolvenzverwalterin nehmen kann. Meine Logik sagt mir eigentlich, dass ich mit meinem Sozialgeld (unterhalb der Pfändungsgrenze) mache kann was ich will. Oder sehe ich das falsch? Freue mich auf Eure Antwort(en) und bin gespannt.
Gruß
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Miau

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2010, 20:50:45 »

Guten Abend,
das Amtsgericht hat Ende November 2010 mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Anfang Dezember 2010 musste ich Hardware & Vebrauchsmaterial (RAM, Monitor, Tinte, Reinigungsmittel sowie ein Telefon) für meinen PC/Desktop-Arbeitsplatz kaufen. Der alte Monitor war defekt und mein altes Telefon funktioniert seid längerem auch nicht mehr richtig. Insgesamt habe ich dafür über € 370,00 ausgegeben.
Jetzt steht ein erster Termin mit meiner Insolvenzverwalterin an bei dem ich u.a. auch meine Kontoauszüge vorlegen muss. Hieraus ist für den Monat Dezember klar zu sehen, dass ich eben genannte € 370,00 sowie Miete, Strom und Internet-/Telefonkosten gezahlt habe (Restguthaben € 60,00).
Da meine o.g. Anschaffungen sein mussten, musste ich jetzt im Monat 12/2010 sehr, sehr knappsen. Habe von Vorräten, ca. € 60,00 Bargeld und ausnahmsweise als auch notgedrungen von der Tafel gelebt.
Ich bin dauerhaft erwerbsunfähig und erhalte von der Stadt Sozialhilfe & Miete sowie zusätzlich ca. € 60,00, weil ich schwer behindert bin (70%, G [steht für gehbehindert]).
Jetzt zum Kern meines Problems: Da ich ja der Insolvenzverwalterin meine Kontoauszüge vorlegen muss, habe ich die Befürchtung dass besagte € 370,00 zu Problemen führen könnten. Nach dem Motto: das Geld würde meinem Gläubiger zustehen und ich hätte es nicht ausgeben dürfen (obwohl es absolut nötig war) und ich soll gefälligst immer zur Tafel gehen und dauerhaft rumknappsen um meine Schulden bezahlen.
Anmerken möchte ich noch, dass besagtes Geld aus meinem laufenden Sozialgeld ausgegeben wurde. Es war noch ein Rest, vom Vormonat, von ca. € 80,00 auf meinem Konto. Die hatte ich bewusst drauf gelassen, weil ich ja wusste, dass da eine größere Ausgabe auf mich zukommt.
Meine Frage an Euch (Sie) ist nun, ob sich bei meinem beschriebenen Fall jemand auskennt und mir die Angst vor dem Termin mit der Insolvenzverwalterin nehmen kann. Meine Logik sagt mir eigentlich, dass ich mit meinem Sozialgeld (unterhalb der Pfändungsgrenze) mache kann was ich will. Oder sehe ich das falsch? Freue mich auf Eure Antwort(en) und bin gespannt.
Gruß


(1) Pfändungsuntergrenze fängt laut Tabelle bei monatlich 998,95 € an, soweit ich mich erinnere
(2) Dein monatliches Sozialgeld lag unter dieser Grenze
(3) Ergo durftest du über dieses Geld frei verfügen
(4) Ergo wird dir die TH wg. 370€ nicht ans Bein pissen
(5) Laut Gesetz ist Hartz 4 nicht pfändbar
(6) Banken bieten ein sog. P-Konto mit Schutz in Höhe von 985€ monatlich an
(7) Normalerweise fordern die TH die letzten 3 Monate zurück NUR wenn es sich um laufende Zahlungen wie Telefon, Handy, Internet, Strom etc. handelt, nicht um einmalige Anschaffungen, die notwendig sind, um sich ein bescheidenes Leben zu gönnen. TH sind ja keine Gerichtsvollzieher.
(8) Was anderes wäre, wenn du dir in den letzten 3 Monaten eine PS 3, Xbox 360 oder Wii gekauft hättest. Hier könnte die TH evtl. meckern, ohne eine Rechtsgrundlage zu haben, dir das wegzunehmen. Aber 370€ für PC-Hardware sind kein Problem, wo doch heutzutage klar ist, dass man ohne PC und Internet kaum irgend einen Job findet und diese Dinge zu einer bescheidenen Lebensführung dazugehören.

Fazit: keine Sorge, du wirst die 370€ Anschaffungskosten nicht zurückgeben müssen.
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buju

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2010, 20:58:14 »

Hallo Miau,
Danke für Deine Antwort ... das macht locker und befreit !!!
Könntest Du mir das hier noch erläutern? Irgendwie kapier ich da nicht, obwohl ich es ein paar Mal gelesen habe:
"(7) Normalerweise fordern die TH die letzten 3 Monate zurück NUR wenn es sich um laufende Zahlungen wie Telefon, Handy, Internet, Strom etc. handelt, nicht um einmalige Anschaffungen, die notwendig sind, um sich ein bescheidenes Leben zu gönnen. TH sind ja keine Gerichtsvollzieher."



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buju

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2010, 22:06:24 »

Kann mir jemand das hier erläutern?

"(7) Normalerweise fordern die TH die letzten 3 Monate zurück NUR wenn es sich um laufende Zahlungen wie Telefon, Handy, Internet, Strom etc. handelt, nicht um einmalige Anschaffungen, die notwendig sind, um sich ein bescheidenes Leben zu gönnen. TH sind ja keine Gerichtsvollzieher."

Irgendwie kapier ich das nicht; es kann doch nicht sein, dass der TH laufende Zahlungen wie Miete, Strom, Internet, Telefon, Handy usw. für die letzten 3 Monate zurückfordert und den Gläubigern gibt ??? !!! ???
Ich hab' da wohl nen' dicken Knoten in der Leitung...
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Schimmelreiter

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2010, 22:30:19 »


"(7) Normalerweise fordern die TH die letzten 3 Monate zurück NUR wenn es sich um laufende Zahlungen wie Telefon, Handy, Internet, Strom etc. handelt, nicht um einmalige Anschaffungen, die notwendig sind, um sich ein bescheidenes Leben zu gönnen. TH sind ja keine Gerichtsvollzieher."
Ich dachte, dass der TH mittlerweile keine Lastschriften mehr zurückholen kann, was stimmt denn nun?
:gruebel:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52715&pos=0&anz=152
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Verbraucher-Inso-Lastschriftwiderruf-durch-Treuhaender-die-2-URTEIL-7168.html
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2010, 22:42:59 von Schimmelreiter »
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Fallera

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2010, 12:08:05 »

Der IX. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil v. 20.07.2010 ( IX ZR 37/09 ) entschieden das solange Lastschriften nur das pfändungsfreie Schonvermögen betreffen (aus diesem gezahlt sind), ist alleine dem Schuldner die Genehmigung vorbehalten.
Kurz gesagt der Treuhänder darf nicht schematisch allen Lastschriften widersprechen, er muss vielmehr die Grenzen des pfändungsfreien Schuldnervermögens beachten!

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=52715&linked=pm
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buju

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2010, 13:20:41 »

Hallo nochmal,
das mit den Lastschriften wusste ich gar nicht ...sehr hässlich ... hätte mir meine Schuldenberaterin mal im Vorfeld sagen sollen, ich bezahle nämlich meine Strom per Lastschrift ... ist jetzt bei mir zu befürchten das der TH das Stromgeld wieder zurückholt ???
Das ist doch eigentlich riesiger Quatsch ... das Stromunternehmen wird Mahnungen und Rechnungen schicken denn ich hab' den Strom doch verbraucht und die Forderung ist berechtigt ... das sind doch dann wieder neue Schulden ... oh' je auf was habe ich micht da nur eingelassen ... Probleme über Probleme: desto mehr man/frau sich damit beschäftigt desto mehr unangenehme Fragen tauchen auf... :heulen:
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Feuerwald

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Re: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2010, 14:29:21 »

jetzt machen Sie sich nicht unnötig einen dicken Kopf. Die Problematik der Lastschrift ist wie schon geschrieben durch das BGH Urteil weitgehend entschärft worden.

Alles wird gut.

 
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