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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: nun hat es uns auch erwischt (bischen angst was da so kommt)  (Gelesen 2067 mal)

vivaschnecke

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Ja hallo erstmal.... :hi:
Mein Mann und meine Wenigkeit haben jeder das Verbr.Ins.Verfahren beantragt, was am 30.1.2009 per Gerichtsbeschluss eröffnet wurde.
Manomann..20Jahre mit Schulden Gerichtsvollziehern EV rumgequält, und uns immer eingeredet "es geht ja irgendwie weiter (ein Loch aufreißen, mit dem ein Anderes gestopft wird :uneinsichtig:) nun ging garnichts mehr.....den Rest kennt mann ja  :fuchsteufelswild:
wir sind Beruflich angestellte Schulhausmeister
nun hab ich da ein par Fragen :gruebel:
1) am 17.03.2009 kommt die TH zu mir nach Hause, was kann die wollen, bischen Angst habe ich schon  :heulen:
2) da ich ja kein eigenes Auto haben darf, hat mein Schwiegervater uns eines gekauft, aus seinem Namen Angemeldet,er ssteht auch im Kaufvertrag, die Steuern zahlen wir jährlich an meinen Schwiegervater,kann da nun irgendeiner rann, zwecks wegnahme, weil die TH gesehen hat das wir geld an meinen Schwiegervater gezahlt haben (Online überweisung)
3)kan die TH Überweisungen zurückholen, wir haben selber überwiesen, keine Einzugsermächtigung
4)wie lange dauert die Eröffnungsphase eigendlich
5)mein Mann Verdient mit div Zulagen ca 2000 Euro (ca 240 Euro Lohnpfändungen Verheiratet 2 Kinder)
Ich verdiene ca 540Euro Teilzeit
Was bleibt uns jetzt noch?

Viele Fragen auf einmal, aber uns brummt schon der Kopf :Oh_no:..........Danke für die Antworten :cheesy:
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polo380

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Re: nun hat es uns auch erwischt (bischen angst was da so kommt)
« Antwort #1 am: 03. März 2009, 18:51:45 »

Welcome!

Die Angst ist verständlich,man weiß ja nie was ,vor allem wer auf einen zukommt.Was mir damals geholfen hat ist das Positive zu sehen und die Insolvenz  als Chance zu betrachten.Dann ist das ganze schon einmal ein ganzes Stück erträglicher.Keine Mahnungen mehr ,kein GV vor der Tür,die Bauchschmerzen und die Angst werden weniger.
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polo380

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Re: nun hat es uns auch erwischt (bischen angst was da so kommt)
« Antwort #2 am: 03. März 2009, 19:29:10 »

Ich noch mal,
habe wohl einen falschen Button gedrückt...
Also Think Positive!!!auch wenn der TH nicht immer nett sein wird.(es gibt aber auch solche wie meinen mit dem ich bisher  keine Probleme hatte und immer prompt auf Fragen reagiert hat;es gibt sie also doch!!)
Jetzt versuche ich mal zuantworten(bitte alle anderen korrigieren bzw.ergänzen)

zu 2/3:Das Auto gehört Ihrem Schwiegervater er ist Käufer und Halter;Ich würde dennoch vorschlagen eine Nutzungsvereinbarung  zwischen Ihnen und Ihrem Schwiegervater zu verfassen.Das Geld kann der TH zurückfordern.
zu4:hängt von der Geschwindigkeit des Gerichts und des vorläufigen Insoverwalters ab.ca 4 wochen sollten ausreichend sein.
zu5:Für wieviel Pers. ist Ihr Mann denn Unterhaltspflichtig?Ich denke mindestens die 2Kinder.Macht bei ca 2000netto abzüge von ca 175 €.
Da Sie nur einen Teilzeitjob ausüben und nur  ein geringfügiges Einkommen haben ist Ihr Mann doch auch noch Ihnen gegenüber UnterhaltspflichtigErgo:3 Pers. Bitte einmal in die Pfändungstabelle schauen da ich den Wert bei 3 Pers. spontan nicht parat habe.

Als kleiner Tipp:Lesen Sie doch mal nach welche Zulagen Iher Mann erhält.Vielleicht fällt die eine  oder andere Zulage unter den nicht pfändbaren Bereich.

Nun viel Glück und das Sie einen umgänglichen TH haben und immer daran denken was besser wird bzw.werden kann.
 :thumbup:
Gruß
Polo 380
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Insokalle

Re: nun hat es uns auch erwischt (bischen angst was da so kommt)
« Antwort #3 am: 04. März 2009, 11:44:09 »


Wenn Ihr Verfahren schon eröffnet ist, erübrigt sich Frage 4.

Zu Frage 3: Im vereinfachten Insolvenzverfahren ist damit eher nicht zu rechnen.
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Feuerwald

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Re: nun hat es uns auch erwischt (bischen angst was da so kommt)
« Antwort #4 am: 04. März 2009, 11:59:45 »

... mein Mann Verdient mit div Zulagen ca 2000 Euro (ca 240 Euro Lohnpfändungen Verheiratet 2 Kinder) -Ich verdiene ca 540Euro Teilzeit - Was bleibt uns jetzt noch? ....


Wie sich ein Pfändungsbetrag von 240,00 Euro aus 2.000 Euro Nettolohn bei 2 Kindern plus Ehegatten errechnet, erschließt sich mir nicht. Da scheint was nicht zu stimmen.

Unklar sind zudem die div. Zulagen. Nicht alle Zulagen unterliegen der Pfändung.
 
Was  Ihnen bleibt ist daher ohne genaue Betrachtung nicht zu sagen.

Von Ihrem Einkommen ist nichts pfändbar
Das Kindergeld ist auch unpfändbar
Nach Lohnpfändungstabelle und ausgehend von zunächst 3 unterhaltspflichtigen Personen, wäre von einem regulären Nettolohn i.H.v. 2.000,- Euro ein Betrag von ca. 69,- Euro pfändbar (Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 3). Für den Fall, das Sie wegen eigenen Einkünften auf Antrag und Entscheidung des Gerichts nicht zu berücksichtigen wären (§ 850c Abs. 4 ZPO), verblieben immer noch 2 unterhaltspflichtige Personen die zu berücksichtigen wären und demnach wäre ein Betrag von ca. 175,- Euro pfändbar (Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 2).

Immer vorausgesetzt die Kinder sind als solche gesetzlich unterhaltspflichtig, sprich leiblich Kinder.



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