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Autor Thema: Nutzungsentschädigung selbst bewohnte immobilie im Insolvenzverfahren  (Gelesen 3500 mal)

ThoFa

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Hallo,

bisher habe ich immer die Meinung vertreten, dass der Inslvenzverwalter keine Nutzungsentschädigung für selbstbewohnte Immobilie verlangen kann. Diese Meinungmuss ich nach intensiver Recherche  revedieren:

Der OLG Nürnberg hat folgendes entschieden:

Bewohnt der Insolvenzschuldner gemeinsam mit seiner Familie ein zur Insolvenzmasse gehörendes Haus, so muss er selbst an die Insolvenzmasse eine Nutzungsentschädigung bezahlen, seine Angehörigen aber nur dann, wenn dies besonders vereinbart ist oder sie dem Insolvenzschuldner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.
OLG Nürnberg, Urteil vom 24. 6. 2005 - 5 U 215/05


Im oben genannten Urteil gibt es ein Verweis auf ein BGH Urteil, welches meine bisherige Argumentation mit dem § 149 ZVG aushebelt.

Auszug aus dem BGH-Urteil vom 11. 10. 1984 - VII ZR 216/83  (noch zu Zeiten der KO):
a) Nach § 149 I ZVG sind zwar dem Schuldner, der zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grundstück wohnt, die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen, d. h. er schuldet dafür auch keine Nutzungsentschädigung. Wird aber während der Zwangsverwaltung das Konkursverfahren eröffnet, so gehen die Bestimmungen der Konkursordnung vor.

Man muss wohl davon ausgehen, dass dies auch für die InsO gilt. Ich bin überrascht und anderer Meinung, aber meine Meinung zählt nicht.  :uneinsichtig:

MfG

ThoFa

« Letzte Änderung: 17. Juli 2008, 12:58:17 von ThoFa »
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ThoFa

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Und noch eine Ergänzung:

Wurde die Immobilie aus der Masse freigegeben (was durchaus üblich ist), kann der IV natürlich keine Nutzungsentschädigung mehr verlangen.

MfG

ThoFa
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paps

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Zitat von: ThoFa
Ich bin überrascht und anderer Meinung, aber meine Meinung zählt nicht. 

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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