"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nutzungsentschädigung selbst bewohnte immobilie im Insolvenzverfahren  (Gelesen 3487 mal)

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560

Hallo,

bisher habe ich immer die Meinung vertreten, dass der Inslvenzverwalter keine Nutzungsentschädigung für selbstbewohnte Immobilie verlangen kann. Diese Meinungmuss ich nach intensiver Recherche  revedieren:

Der OLG Nürnberg hat folgendes entschieden:

Bewohnt der Insolvenzschuldner gemeinsam mit seiner Familie ein zur Insolvenzmasse gehörendes Haus, so muss er selbst an die Insolvenzmasse eine Nutzungsentschädigung bezahlen, seine Angehörigen aber nur dann, wenn dies besonders vereinbart ist oder sie dem Insolvenzschuldner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.
OLG Nürnberg, Urteil vom 24. 6. 2005 - 5 U 215/05


Im oben genannten Urteil gibt es ein Verweis auf ein BGH Urteil, welches meine bisherige Argumentation mit dem § 149 ZVG aushebelt.

Auszug aus dem BGH-Urteil vom 11. 10. 1984 - VII ZR 216/83  (noch zu Zeiten der KO):
a) Nach § 149 I ZVG sind zwar dem Schuldner, der zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grundstück wohnt, die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen, d. h. er schuldet dafür auch keine Nutzungsentschädigung. Wird aber während der Zwangsverwaltung das Konkursverfahren eröffnet, so gehen die Bestimmungen der Konkursordnung vor.

Man muss wohl davon ausgehen, dass dies auch für die InsO gilt. Ich bin überrascht und anderer Meinung, aber meine Meinung zählt nicht.  :uneinsichtig:

MfG

ThoFa

« Letzte Änderung: 17. Juli 2008, 12:58:17 von ThoFa »
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560

Und noch eine Ergänzung:

Wurde die Immobilie aus der Masse freigegeben (was durchaus üblich ist), kann der IV natürlich keine Nutzungsentschädigung mehr verlangen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

(http://www.cosgan.de/images/more/schilder/193.gif)

Zitat von: ThoFa
Ich bin überrascht und anderer Meinung, aber meine Meinung zählt nicht. 

(http://www.cosgan.de/images/more/schilder/061.gif)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz