"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nutzungsentschädigung  (Gelesen 1916 mal)

luna2005

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Nutzungsentschädigung
« am: 01. Dezember 2010, 19:48:55 »

Hallo

mal wieder eine Frage.

Bekam heute ein Schreiben, das ich an den Treuhänder ein Nutzungsentgeld bezahlen soll, sonst wäre er Verpflichtet das Haus Räumen zulassen um es einem dritten gegen Zahlung einer Miete zu überlassen.

Hierzu ein paar Infos.

Es ist eine Privatinsolvenz, das Haus ist duch die SAB finanziert ( wert ca. 60000 euro gegen 100000 euro noch ausstehende Summe).
Die SAB steht im Grundbuch als Grundschuld ohne Brief und ist eigentlich absonderungsberechtigt.

Was genau will der gute nun so richtig.

Vielen Dank f. eure Hilfe
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Nutzungsentschädigung
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2010, 20:03:43 »

Hier ein Beitrag von insokalle zum thema:

Es geht vielmehr darum, dass in der Tat Gerichte entschieden haben, dass für die Nutzung von zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilien ein Entgelt zu entrichten ist. Die Höhe wird sich wohl an der ortsüblichen Miete orientieren. 
Zur Räumung s. § 148 InsO. Die vollstreckbare Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses kann als Räumungstitel verwendet werden.
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 20:06:01 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

luna2005

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Re: Nutzungsentschädigung
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2010, 20:20:31 »


Danke erstmal.

Müsste das Haus nicht freigegeben werden ?
Gespeichert
 

luna2005

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Re: Nutzungsentschädigung
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2010, 21:07:25 »


Hallo

Ich hab mir mal § 148 InsO duchgelesen, konnte allerdings keinen Zusammenhang in Bezug auf Räumung durch TH ableiten.
Das Haus kann nur zur Insolvenzmasse gehören wenn dieses auch verwertbar wäre.

Oder sehe ich das falsch.

Danke
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nutzungsentschädigung
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2010, 19:06:25 »

Da Sie von TH schreiben, dürften keine Rechte zur Verwertung der Immobilie vorliegen.

Fraglich ist in dem Zusammenhang auch, ob er nicht sogar nach Anmeldung der Forderung sofort freigeben müßte.

Er will halt nur Geld zur Masse generieren.
Die Nutzungsentschädigung ist legitim.
Könnte auch von der Bank gefordert werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

luna2005

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Re: Nutzungsentschädigung
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2010, 20:49:42 »

Danke sehr, das hatte ich auch so in erinnerung.
Hatte vom TH eine anzahl von Infos in schriftlicher Form erhalten mit dem Hinweis es gäbe keine Ortstermine bei ihm und ich müsse mich bei Fragen an andere wenden.Hab ich auch gemacht und mir wurde gesagt ich könne aus unpfändbarem Einkommen zahlen.
Das hab ich dann auch an die Hausfinaznierte Bank.War mit den Mitarbeitern so abgesprochen das ich was zahle weil ich das Haus ja bewohne.
Mal schaun was der TH morgen sagt. Ist aber selbst schuld, hätte ja richtig informieren müssen.

MFG
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz