Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ratlosigkeit am 23. Januar 2009, 00:01:30

Titel: Offene Rechnungen !!
Beitrag von: Ratlosigkeit am 23. Januar 2009, 00:01:30
Hallo!
Ich bin neu hier und habe ein paar Fragen. Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt!

Ich habe ca. 45.000Euro (ohne Zinsen) Schulden, verdiene 1750euro (nicht selbststäng) und bin einem Kind Unterhaltspflichtig!
Anfang Februar wird meine Anwältin die Gläubiger anschreiben und erstmal für eine Sanierung (?) anfragen.

So meine Frage ist, ich habe ein paar offene Rechnungen. Z.B Weltbild 60euro, Amazon 50euro, offene Handyrechnung 50euro... Also eher kleine Beträge. Soll ich diese offenen Rechnungen vorher noch begleichen? Oder kann sowas mit in die Bereinigung?

Ich habe mir jetzt ein Guthaben Konto eröffnet! Könnt Ihr mir sagen ob ich vorher noch was tun soll? Also was ich tun kann und nicht der Anwalt?

Würde mich sehr über Antworten freuen!!

Danke

Die Ratlosigkeit
Titel: Re: Offene Rechnungen !!
Beitrag von: MissTraut am 23. Januar 2009, 09:39:10
Guten Morgen,

Werden die Kleingläubiger wie Weltbild, Amazon etc. auch von Deinem Anwalt angeschrieben ? Willst Du diese mit in die Insolvenz nehmen ?

Das mit dem Guthaben-Konto war schon mal nicht verkehrt, so kannst Du Dein Gehalt direkt darauf umleiten lassen und all die lebensnotwendigen Dinge von dort selbst überweisen. Aber denke bitte daran, keine Lastschriften von dem Konto ziehen lassen, sonst holt TH diese bei Eröffnung des Verfahrens zurück.

Warum willst Du selbst nun noch tätig werden in bezug auf Schuldensanierung ? Du hast Dir doch einen Anwalt für dieses Procedere genommen und sicherlich auch bezahlt. Ausserdem gibt es einen Spruch, der da heisst: Viele Köche verderben den Brei.

LG
MissTraut
Titel: Re: Offene Rechnungen !!
Beitrag von: Ratlosigkeit am 23. Januar 2009, 15:52:24
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sie haben geschrieben, dass keine Lastschrift von meinem Konto gehen darf! Auch nicht sowas wie die Handyrechnung?

MfG
Titel: Re: Offene Rechnungen !!
Beitrag von: MissTraut am 23. Januar 2009, 17:03:37
Hallo Du,

nein auch keine Handyrechnung. Definitiv     K E I N E   Lastschrift mehr, da diese der IV zurückholen kann und Du möglicherweise mit dem Handyanbieter Probleme bekommen könntest.

In meinem Fall hat IV zwar den Anbieter angeschrieben aber gleichzeitig mitgeteilt, dass ich die Verträge aus dem pfändungsfreien Einkommen weiterführen kann. Zurückholen konnte er nichts, da ich die Rechnungen schon vorher immer per Überweisung bedient habe.

LG
MissTraut
Titel: Re: Offene Rechnungen !!
Beitrag von: Ratlosigkeit am 23. Januar 2009, 17:13:32
Vielen Dank !

Also werde ich meine neue Kontonummer niemanden (ausser arbeitgeber) weitergeben!

Wann kommt den der Zeitpunkt wo meine Kontoauszüge angeschaut werden?

G
Titel: Re: Offene Rechnungen !!
Beitrag von: MissTraut am 23. Januar 2009, 18:39:42
Hallo,

Du bist doch erst noch in der Vorbereitung zu einer möglichen Insolvenz. Sollte es zu dieser kommen, so wird die Insolvenz eröffnet und Du wirst einem Insolvenzverwalter/in zugewiesen, wie auch immer man dieses nennen mag.

D.h. für Dich: Wenn Dein Gehalt zum Monatsende gezahlt wird, dann solltest Du erst Anfang des Monats den Antrag auf Insolvenzeröffnung bei Gericht einreichen, solltest Du Mitte des Monats Dein Gehalt beziehen, dann entsprechend nach dem 15.

Grund: Bei Eröffnung des Verfahrens kann/wird es sein, dass Dein Konto (auch Dein Guthabenkonto) gesperrt wird. Der Insolvenzverwalter wird dies dann schnellstens wieder freigeben. Aber in der Zwischenzeit kannst Du nicht über Dein Geld verfügen, hast keinen Zugriff.

Daher eben wie oben beschrieben die Daten ein bißchen im Auge behalten, dann kannst Du das was Du zum Leben brauchst noch vom Konto abheben.

Der IV wird im übrigen die Kontoauszüge der letzten 3 - 6 Monate einsehen wollen, ich glaube, das wird unterschiedlich gehandhabt.

LG
MissTraut