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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?  (Gelesen 13392 mal)

armekirchenmaus

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Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« am: 16. November 2012, 15:41:30 »

Hallo zusammen!
Ich hab auch mal wieder ne Frage:

Ich arbeite momentan über eine Leiharbeitsfirma in einem Bereich der Stadtverwaltung. Nun hat mein Vorgesetzter dort in Aussicht gestellt, dass er sich dafür einsetzen möchte, dass ich übernommen werde. Er weiß von meiner Insolvenz. Nun frage ich mich, ob die Insolvenz dennoch ein Problem darstellen könnte, wenn es um eine feste Einstellung geht, denn das kann mein Vorgesetzter ja nicht alleine entscheiden.
Meine Frage: Wie ist das im öffentlichen Dienst. Habe ich Chancen trotz Inso eingestellt zu werden?
« Letzte Änderung: 16. November 2012, 15:51:24 von armekirchenmaus »
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Der_Alte

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #1 am: 16. November 2012, 15:42:59 »

Wenn Sie nicht gerade in der Kassenabteilung arbeiten sehe ich da kein Hindernis.
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Patricia

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #2 am: 17. November 2012, 22:44:55 »

Hallo, wenn der potentielle Arbeitgeber von Ihrer Insolvenz weiß, sollte EIN triftiger Grund gegen die Einstellung beseitigt sein: nämlich die anteilige Lohnpfändung nach pfändungsfreier Grenze. Es ist Fakt, dass Arbeitgeber diese Kosten nicht tragen wollen, vllt. sollten Sie offen mit ihm darüber sprechen und ihm anbieten, die Kosten vom Gehalt einzubehalten.
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armekirchenmaus

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #3 am: 18. November 2012, 15:56:34 »

Vielen Dank für die Antworten  :cheesy:
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Der_Alte

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #4 am: 18. November 2012, 17:32:17 »

Hallo, wenn der potentielle Arbeitgeber von Ihrer Insolvenz weiß, sollte EIN triftiger Grund gegen die Einstellung beseitigt sein: nämlich die anteilige Lohnpfändung nach pfändungsfreier Grenze. Es ist Fakt, dass Arbeitgeber diese Kosten nicht tragen wollen, vllt. sollten Sie offen mit ihm darüber sprechen und ihm anbieten, die Kosten vom Gehalt einzubehalten.

Wo kommen wir denn hin, wenn der Arbeitgeber für seine Pflichten auch noch vom Schuldner bezahlt werden soll. Gerade im öffentlichen Dienst ist ein solches Verhalten völlig daneben.

@Patricia:
Kaum im Forum und schon so viele Beiträge, die nicht ansatzweise von Ahnung zeugen. So jemanden hatten wir vor wenigen Tagen erst - mal wieder ein Identitätswechsel?
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Patricia

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #5 am: 18. November 2012, 18:15:27 »

@Der Alte
Ich muss mich sicher nicht beleidigen lassen. Meine Erfahrungen sind mehr als weitreichend. Meine Antworten kommen direkt aus dem Leben. Und potentielle Arbeitgeber sichern eventuelle Pfändungen schon im Arbeitsvertrag ab. Wenn sie überhaupt zum Arbeitgeber werden.
Also, immer schön langsam mit bösen Worten und Anreden.
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Patricia

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #6 am: 18. November 2012, 19:44:12 »

Wo kommen wir denn hin, wenn der Arbeitgeber für seine Pflichten auch noch vom Schuldner bezahlt werden soll. Gerade im öffentlichen Dienst ist ein solches Verhalten völlig daneben.

@Patricia:
Kaum im Forum und schon so viele Beiträge, die nicht ansatzweise von Ahnung zeugen. So jemanden hatten wir vor wenigen Tagen erst - mal wieder ein Identitätswechsel?
[/quote]

@Der Alte: Erst lesen dann schreiben. Übrigens hochinteressant wie hier die scheinbaren Kompetenzen durch Beleidigungen verstärkt werden sollen.

(Ein Job ist mehr wert als ein paar Euro Kosten!)

Im Netz zu finden: (Aug. 2011)

Aufwandsersatz bei Lohnpfändung gleich im Arbeitsvertrag regeln

Eigentlich hat der Arbeitgeber ja gar nichts mit der Schuldenangelegenheit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Gläubiger zu tun - und würde sich sicherlich gerne heraushalten. Das Gesetz zwingt ihn aber zur Mitwirkung. So entstehen für ihn durch die Lohnpfändung Arbeitsaufwand und Kosten. Ist dieses nicht im Arbeitsvertrag geregelt, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür nichts in Rechnung stellen. Das kann leicht die Stimmung beeinträchtigen. Denn der Arbeitnehmer belastet hier den Arbeitgeber durch seine privaten Probleme mit Kosten. Um schlechte Stimmung bei einer möglichen Lohnpfändung zu vermeiden, sollte ein Zusatz im Arbeitsvertrag stehen.

Beispiel: Für die Bearbeitung einer Lohnpfändung wird dem Arbeitnehmer 1,5 Prozent der Pfandsumme als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.

Wird die Lohnabtretung nicht ausgeschlossen, sollte auch diese in die Klausel mit aufgenommen werden.

Im Falle einer Lohnpfändung empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber keine Märchen zu erzählen. Kommt später heraus, dass der Arbeitnehmer gelogen hat, stört dies das Vertrauensverhältnis. Besser ist es, entweder die Gründe für die Lohnpfändung als Privatsache zu behandeln oder die Gründe glaubwürdig darzustellen.
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Der_Alte

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #7 am: 18. November 2012, 21:15:50 »

Wenn Sie keine Ahnung vom öffentlichen Dienst haben, dann lassen Sie doch die Anmerkungen. Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst haben eine entweder im TVL oder TVöD fetgelegte Struktur. Einzelvertragliche Abreden sind dort nicht vorgesehen.

Deshalb ist Ihr Hinweis bezogen auf diesen Thread schlicht falsch.

Und das mit einer Gebühr ist hinlänglich auch von Gerichten bewegt worden. Ein Arbeitgeber als Drittschuldner muss dem Schuldner den pfändungsfreien Teil des Gehalts auszahlen und den pfändbaren Anteil an den Gläubiger abführen. Eine Nebenabrede im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber diese Leistung erstattet bekommen kann, mag möglich sein, scheitert aber daran, dass er diesen Aufwand mit großer Wahrscheinlichkeit nicht einziehen kann. Dass ist hinreichend in BAG, Urteil vom 18. 7. 2006 - 1 AZR 578/05 beschrieben.

In diese Sinne - erst lesen, dann antworten.
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tomwr

Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #8 am: 21. November 2012, 11:53:15 »


Aufwandsersatz bei Lohnpfändung gleich im Arbeitsvertrag regeln


Ja und am Besten wird auch noch eine Regelung für den Krankheitsfall vereinbart, dass der Arbeitnehmer für diese Zeiten kein Geld bekommt. Und setzen wir noch einen drauf, er zahlt am Besten auch noch eine Vertragsstrafe als Ausgleich für seine Vertretung im Krankheitsfall oder bekommt die Kosten für die Mehrarbeit der anderen Kollegen aufgebrummt.

Manchmal frage ich mich, in welcher Welt wir hier leben (sollen).
Soll der Arbeitgeber seinen Dreck doch alleine machen.  :whistle:
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Der_Alte

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Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #9 am: 21. November 2012, 23:12:45 »

Tom,

manchmal liebe ich Ihre schnörkellose Direktheit!
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tomwr

Re: Öffentlicher Dienst trotz Insolvenz?
« Antwort #10 am: 22. November 2012, 11:45:24 »

Das war jetzt nicht die AG freundliche Version.  :biggrin:

Aber echt, was sich da seit den Hartz Reformen auf dem Arbeitsmarkt tut ist gelinde gesagt unschön. Eigentlich katastrophal. Die Menschen kommen zwar in Arbeitsverhältnisse aber in zahlreichen Fällen zu unwürdigen Bedingungen. Wenn ich alleine sehe, wieviele Leute Vollzeit arbeiten und trotzdem Hartz IV als Aufstocker beziehen (mehr oder weniger auch müssen). Und dann sollen die noch für ihre Rente vorsorgen. Und die AG und Zeitarbeitsfirmen lachen sich ins Fäustchen und die lobbyistische Politik sieht keinen Handlungsbedarf.

So wie es zum Teil im Moment läuft, sitzen wir auf einer tickenden (sozialen) Zeitbombe.
Und das meine ich jetzt mal nicht aus Spaß und nicht überzogen.

Im Moment steht Deutschland in der EU gut da, aber auf wessen Kosten.
Irgendwie steht Deutschland im Grunde nicht besser da als Frankreich, Italien, GB.
Es ist nur alles geschickter getarnt.
« Letzte Änderung: 22. November 2012, 11:48:35 von tomwr »
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