Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: semmelbemmel am 28. September 2011, 17:46:07
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Hallo,
je mehr ich lese, umso mehr schwirrt mir der Kopf :heulen:
Wie ist das mit dem P-Konto? Pfändungsfreier Betrag ist der Grundbetrag von 900und...
Bei 4 unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich der Betrag je wesentlich. Wo und vor allem WIE beantrage ich die Erhöhung der Freigrenze? Direkt beim Eröffnen des Kontos? Wie weise ich die unterhaltspflichtigen Personen nach?
Danke, semmelbemmel
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Bitten Sie den Schuldnerberater Ihres Mannes um eine Bescheinigung der unterhaltsberechtigten Personen. Das reicht als Nachweis. Die Bank richtet dann die Pfändungsfreigrenze entsprechend ein.
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Unter diesem Link kann eine Bescheinigung heruntergeladen werden:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf (http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf)
die Bescheinigung kann vom Arbeitgeber, der Familienkasse, dem Sozialleistungsträger oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung per Unterschrift bestätigt werden.. :thumbup:
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@mods: die Bescheinigungen zum P-Konto vielleicht mal auf die Forumsseite zum Download stellen.. :wink: