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Autor Thema: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge  (Gelesen 2767 mal)

DerJeck

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P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« am: 03. Dezember 2012, 13:33:39 »

Hallo zusammen,

ich habe bei der Comerzbank ein P-Konto. Dort wird monatlich mein Gehalt drauf hin überwiesen. Da mein Gehlat den Freibetrag überschreitet wird mir nur dieser Freibetrag jeweils zum 01 eines Monats frei gegeben. Das sind irgendwas mit 1048Euro glaube ich.

Nun ist es so das jeden Monat 580€ abgezogen werden autom. von der Comerzbank und diesen Monat sogar die 580€ plus mein Weihnachtsgeld.

Meine Fragen sind:

Kann man das Geld irgendwie zurückverlangen ?
und Weihnachtsgeld habe ich mal gehört dürfte man auch nicht Pfänden, oder ?

Da auf meinem Konto eine Kontopfändung ist die gar nciht sein dürfte das der Gläubiger auch bei mir zu den Glübigern gehört der mit inm Insolvenzverfahren ist.

Nur die Bank sagt mir immer ohne eine Freigabe von diesem Glaübiger würde sie die Kontopfändung nicht zurücknehmen und der Gläubiger sagt mir immer das er die Pfändun auch nciht zurück nimmt.
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tomwr

Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2012, 18:53:41 »

Nur die Bank sagt mir immer ohne eine Freigabe von diesem Glaübiger würde sie die Kontopfändung nicht zurücknehmen und der Gläubiger sagt mir immer das er die Pfändun auch nciht zurück nimmt.
Wenn der Gläubiger die Forderung nicht selbst zurücknimmt, bleibt wohl nur der Weg zum Insolvenzgericht, die die Pfändung aufheben können. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssten die einsehen können, ein Kopie vom Eröffnungsbeschluss schadet aber sicher nicht.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, 18:58:24 von tomwr »
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Insokalle

Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2012, 19:27:08 »

Probleme mit dem P-Konto wurden hier schon ausführlich erörtert wie auch die Möglichkeit der Pfändungsschutzanträge.

Zitat
Kann man das Geld irgendwie zurückverlangen ?
Von wem? Wo isses denn hin?

Zitat
und Weihnachtsgeld habe ich mal gehört dürfte man auch nicht Pfänden, oder ?
Nein, Weihnachtsgeld ist unpfändbar bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, max 500 €. Das ist die Lohnpfändung. Landet das Geld auf dem Konto, kann das wieder anders aussehen, s.o.

Zitat
Da auf meinem Konto eine Kontopfändung ist die gar nciht sein dürfte das der Gläubiger auch bei mir zu den Glübigern gehört der mit inm Insolvenzverfahren ist.
Wieso nicht? Das hängt davon ab, wann die Eröffnung des Verfahrens und wann die Pfändung war.
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Feuerwald

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Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2012, 20:12:08 »


a) Sie befinden sich in der Wohlverhaltensphase
b) es handelt sich um einen Insolvenzgläubiger

Die Pfändung nach Eröffnung des Verfahrens (!) war rechtswidirg. Das wurde Ihnen bereits mehrfach deutlich geschildert.

Pragmatisch: Neues Konto einrichten, Zahlungen umleiten und sollte erneut eine Pfändung kommen, umgehend eine sog. Erinnerung (§ 766 ZPO) beim Vollstreckunsgericht einlegen.


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DerJeck

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Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2012, 20:36:03 »

Ja Feuerwald das habe ich soweit auch alles in die wege geleitet und geamcht und getan.

jedoch sind wie oben gesagt noch beträge bei der Comerzbank und zwar die beträge die mir abgezogen worden sind da ich meinen Freibetrag überschritten habe. Also diese 580€ zwei mal und das Weihnachtsgeld in höhe von 250€. dieses Geld ging laut aussage von der Bank nicht an den Glübiger der die Kontopfändung beantragt hatte sondern so wie ich verstanden habe liegt das Geld auf einem zwichenkonto der Comerzbank

Das die Pfändung rechtswiedrig ist weiß ich dank eurer hilfe nun auch und habe alles versucht um mich dagegen zu wehren aber niemand kann mir weiterhelfen alle sagen immer nur ich soll mich ans gericht oder an meinen verwalter wenden und die sagen halt dann auch immer was anderes.

Beim Insolvenzgericht wurde mir nur meine Akte vor die nase geknallt und gesagt "hoffentlich kennen sie sich damit aus weil fragen und sonstiges werden hie rnicht beantwortet"

Also ich möchte eigentlich nur wissen wie ich an das Geld komme was mir zusteht und trotzdem zurückgehalten wird
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wollter001

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Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2012, 23:21:51 »


hallo

In der Insolvenz ist man gegen Vollstreckungsmaßnahmen geschützt (§ 89 InsO). In der Zeit der Wohlverhaltensperiode (WVP) sind Sie gegen Pfändungen der Insolvenzgläubiger geschützt (§ 294 InsO) Ein P-Konto bei der Bank  in der Insolvenz  sehe ich als Überflüssig . So lange der TH/ IV auf  Bankauszüge eingetragen ist,werden Bankangestellte sehr vorsichtig sein,und kommen auch Probleme mit Auszahlungen. Deswegen eine Freiverfügungsberechtigung über sein Konto bei TH/IV durchzukämpfen.

Beispiel Berechnung  Lohn mit Weihnachtsgeld

1) Lohn >>>> >>>  = 1.500,00 € Netto
2) Weihnachtsgeld = 1.000,00 € Netto
                                    -----------------
Summe >>>>>          2.500,00 € Netto - 500,00 € Freibetrag = 2.000,00 €
 
2.000,00 € - 679,78 € sehe Pfändungstabelle = 1.320,22 €  sollte ausgezahlt werden.

mfg wollter001

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Insokalle

Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2012, 19:07:10 »

Die Pfändung nach Eröffnung des Verfahrens (!) war rechtswidirg. Das wurde Ihnen bereits mehrfach deutlich geschildert.

Ja, guck mal an, das hatte ich schon gar nicht mehr auf dem Schirm.
Meine Erinnerung verblasst wohl inzwischen, aber mit dem gleichnamigen Rechtsmittel bei dem Vollstreckungsgericht könnte man es mögl. auch bei dieser Pfändung noch versuchen.
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tomwr

Re: P-Konto Comerzbank und einbehaltene Beträge
« Antwort #7 am: 05. Dezember 2012, 22:48:48 »

Wurde denn vor der Insolvenz vom gleichen Gläubiger auch schon gepfändet ?
Wenn eine Pfändung erfolgt, bekommt der Schuldner eine Mitteilung, Kopie des Pfändungsbeschlusses, meist ein paar Tage später als der Drittschuldner (Bank).

Handelt es sich denn tatsächlich um eine Pfändung ? Manchmal drücken sich Banken da auch nicht richtig aus, technisch wird ein Insolvenzverfahren wie eine Pfändung behandelt und überschüssige Beträge gehen im Zweifel an den Insolvenzverwalter bzw. warten auf Abruf auf dem Zwischenkonto der Bank. Der IV muss dann das Konto (auch das P-Konto) ggf. explizit freigeben oder zumindest die überschüssigen Beträge. Also durchaus möglich, dass es sich gar nicht um die Pfändung eines Gläubigers handelt. Wurde der Name des Gläubigers genannt ?

Leider sind auch viele Mitarbeiter bei den Banken voll panne obwohl sie meines Wissens eine 3jährige Ausbildung zum Bankkaufmann machen und über alle Punkte betreffend Pfändung und Insolvenzverfahren Bescheid wissen sollten. Sollten. Die Praxis zeigt, dass dem Verkäufertraining für irgendwelche Anlagen, die der Bankmitarbeiter dem Kunden aufschwatzen soll, mehr Priorität eingeräumt wird.

Hier handelt es sich möglicherweise auch um einen klassischen Fall, wo alle aneinander vorbeireden.
Die Rechtsantragstelle des Vollstreckungsgerichts erteilt in der Tat keine Rechtsberatung, dennoch unterstützen sie in rechtlichen Angelegenheiten. Also einen Antrag auf Aufhebung einer Pfändungsmassnahme müssen sie prinzipiell entgegennehmen und auch sagen, welche Unterlagen sie brauchen. In der Regel eine Kopie des Pfändungsbeschlusses, wo alle Angaben aufgeführt sind.

Also nicht ins Bockshorn jagen lassen, klare Auskünfte verlangen und nachfragen wenn man was nicht wirklich verstanden hat.  :wink:
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2012, 22:50:31 von tomwr »
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