Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chantal81 am 28. April 2011, 16:16:02
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hallo, ich möchte mich erstmal bedanken, das es dieses Forum gibt, sehr hilfreich.
Hätte da noch ne Frage, ich werde nun morgen mit der Schudnerberatung mein Antrag zur Insolvenz fertig machen. Mein Konto bei der Sparkasse ist auf Guthabenbasis. Solllte ich eurer Meinung nach auf P- Konto umstellen und wenn ja was heisst das genau für mich? danke
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Ich habe es nicht gemacht, hatte aber auch keine Gläubiger, die vollstreckbare Titel hatten.
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Also ich habe in Gläubiger der so ein Titel hat. Hmm die Frage ist, was mache ich jetzt...
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Wenn die Gefahr besteht, dass der Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch vollstrecken lassen könnte, macht ein P-Konto naürlich Sinn. Sie können sich dazu von Ihrem Schuldnerberater eine entsprechende Bescheinigung für die Feststellung des pfändungsfreien Betrags geben lassen. Dann sind, abhängig von den unterhaltsberechtigten Personen, auch mehr als die 989,99 € unpfändbar.
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Hallo gute Leute :hi:
Ich habe mit meinem P - Konto Probleme gehabt .
Kanst du in diesem Forom im meinem Beitrag darieber nachlesen
mein Thema : Pfendungsschutzkonto - Problem ??? , von 08. April 2011 .
Nach dem ich dieses problem hatte , habe mich fiel im internet
über P - Konto informiert , und festgestelt dass auch fiele andere Leute
Probleme mit diese Pfändungschutzkonto haben .
Kanst du darieber fiel erfahren unter :
http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/index-s75.html , oder
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/arbeitshilfen/2010/arbeitshilfen-p-konto.html#
Dass ist meine Erfahrung , was ich mit Euch teilen möchte .
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ