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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: P-Konto oder normales Guthabenkonto?  (Gelesen 4333 mal)

Laubfrosch

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P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« am: 30. Mai 2012, 12:43:34 »

Hallo,

ich bin seit März 2012 im Insolvenzverfahren und nun meine Frage. Ich habe seit geraumer Zeit ein P-Konto bei meiner Bank. Ist es möglich oder besser gesagt sinnvoll, es wieder in ein Guthabenkonto umwandeln zu lassen? Wie sieht es mit alten Pfändungen aus, die darauf liefen?
Meines Wissens nach, darf in der Insolvenz von den Gläubigern nicht mehr gepfändet werden, welche zur Tabelle angemeldet wurden. Neue habe ich nicht und will ich auch nicht   :uneinsichtig: .

Wäre es sinnvoll dies wieder ändern zu lassen?
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Schuldenheini

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Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #1 am: 05. Juni 2012, 16:42:06 »

Lassen Sie das Konto einfach so wie es ist.............schaden kann es nicht.
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Brainscan7

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Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #2 am: 18. Juni 2012, 12:51:47 »

Ich habe bei Eröffnung der Insolvenz mein Konto sofort umgestellt, da Pfändung ab da nicht mehr möglich sind. P-Konto ist auf Dauer zu teuer, zumindest bei der Spaßkasse.
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rabenthaus

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Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #3 am: 18. Juni 2012, 14:02:03 »

Hallo

wenn keine Pfändungen auf dem Konto liegen sollten Sie mit der Bank reden und es in ein normales Konto umwandeln. Sollten Pfändungen vorhanden sein sind diese durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gegenstandslos geworden. Sie müssen erst einen Abntrag bei Gericht stellen um die Pfändungen auf heben zu lassen.

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nix-mit-inkasso

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Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #4 am: 15. Juli 2012, 13:39:15 »

Hallo,

ich bin seit März 2012 im Insolvenzverfahren und nun meine Frage. Ich habe seit geraumer Zeit ein P-Konto bei meiner Bank. Ist es möglich oder besser gesagt sinnvoll, es wieder in ein Guthabenkonto umwandeln zu lassen? Wie sieht es mit alten Pfändungen aus, die darauf liefen?
Meines Wissens nach, darf in der Insolvenz von den Gläubigern nicht mehr gepfändet werden, welche zur Tabelle angemeldet wurden. Neue habe ich nicht und will ich auch nicht   :uneinsichtig: .

Wäre es sinnvoll dies wieder ändern zu lassen?

Ich stehe vor der Entscheidung die Inso zu machen. Habe im August 2011 mein Konto schon mal in ein P-Konto umgewandelt, nachdem eine Pfändung des Kontos an stand. Der :tongue: Pfändungsbetrag schlummert :tongue: nun vor sich her. Da ich nur ca 1250 Euronen Netto verdiene und mein Freibetrag mit zwei Unterhaltspflichten Kindern bei 1631€ liegt, ist das für alle weiteren Gläubigern ein Signal, das es bei mir zur Zeit nichts zu holen gibt. Es ist auch viel ruhiger geworden, nur die Inkasso-Bande versucht mir mit  :fuchsteufelswild: drohschreiben "Angst"  :fuchsteufelswild: zumachen. Da ich davon ausgehe, das ich in meinem Leben nicht mehr werde verdienen und die Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung noch darunter bleibt, wird bis ich mich für die Privat-Inso entschieden habe, alle drei Jahre eine neue EV abgegeben werden müßen. Der Ersttermin für die Beratung ist im September 2012.

Ein P-Konto kann somit nicht schaden, sofern man nicht beabsichtigt Kredite auf zunehmen.

Gruß
Nix mit Inkasso
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malud

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Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #5 am: 03. August 2012, 09:53:19 »

Hallo zusammen,

wir haben mittlerweile die Erfahrung gemacht, dass es aus Kostengründen sinnvoller ist, zunächst ein Guthabenkonto zu eröffnen. Vielen Banken bieten dann an, dass Konto in ein P-Konto umzuwandeln, wenn eine Pfändung kommt. Darauf muss man sich dann allerdings verlassen können. Achtung! Es darf nur ein P-Konto geführt werden. Eine Umwandlung später, wenn bereits ein anderes P-Konto existiert, geht nicht. Den Fall haben wir leider schon gehabt.

Zum P-Konto und dessen Schwierigkeiten kann man hier ein wenig nachlesen. Fraglich, ob das alles so durchdacht gewesen ist:

https://www.lldk-schuldnerberatung.de/news/171-probleme-pfaendungsschutzkonto-p-konto-ansparuebertrag

Gruß!
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tomwr

Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #6 am: 05. August 2012, 16:58:43 »

Ich würde die Frage ob Guthabenkonto oder P-Konto mit dem IV besprechen. Insbesondere wenn ein aktueller Zustand geändert werden soll. Ein Guthabenkonto macht nur Sinn, wenn man eine Freigabe vom IV bekommt. Auf der anderen Seite hat mein IV mein P-Konto nicht freigegeben, weil es seit der Regelung einer Freigabe aus seiner Sicht nicht mehr Bedarf. Gut ist kein Beinbruch, man kann ja die Pfändungsfreigrenze an tatsächliche Gegebenheiten anpassen lassen.

Etwas seltsam fand ich die Ausführugen von malud zum Thema Ansparen auf dem Konto.
Dem kann ich nicht folgen und würde davon abraten, Beträge auf dem Konto über mehrere Monate anzusparen oder auflaufen zu lassen. Die Praxis der Banken bestätigt in vielen Fällen die Problematik.

Zwar kann nach §850k Abs.1 S.3 ZPO das nicht genutzte pfändungsfreie Guthaben in den Folgemonat übertragen werden und ist im nächsten (und nur im nächsten !) Monat ebenfalls vor Pfändung geschützt. D.h. aber nicht, dass sich der pfändungsfreie Betrag um diesen Betrag erhöht. Vorgesehen ist die Übertragung in exakt einem Monat und nicht in weitere. Da man nicht unterscheiden kann, welches Guthaben man zuerst ausgegeben hat (erst die 100 EUR vom letzten Monat in dem Beispiel und dann den Rest von diesem Monat), werden die Banken davon ausgehen, dass man zuerst den pfändungsfreien Betrag von diesem Monat nutzt und darüber hinaus erst den Übertrag vom letzten Monat. Die Konsequenz: Der Betrag von 100 EUR ist im übernächsten Monat nicht mehr vor der Pfändung geschützt. Ansonsten würde auch §35 Abs.1 InsO ausgehebelt. Durch das Nichtausgeben von zur Verfügung stehendem Geld im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen würde man Vermögen aufbauen.

Sicherheitshalber kann man daher nur anraten, überschüssige Beträge vom Konto abzuheben und damit zu machen was man will. Sicherheitshalber der Hinweis: Es in der Keksdose anzusparen ist ebensowenig erlaubt, kann aber kaum in der Praxis kontrolliert werden.  :wink:
« Letzte Änderung: 05. August 2012, 17:00:14 von tomwr »
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UNverschuldet

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Re: P-Konto oder normales Guthabenkonto?
« Antwort #7 am: 05. August 2012, 17:03:39 »

Ja, das Beispiel mit dem Ansparen funktioniert so NICHT!

Aus eigener Erfahrung ist das Guthaben im dritten Monat weg, auch wenn Eingang + Guthaben weit unter dem Freibetrag liegen.
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