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Autor Thema: P-Konto / Pfändung / Verfahrensende  (Gelesen 1901 mal)

JeckeJung

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P-Konto / Pfändung / Verfahrensende
« am: 24. Januar 2012, 15:44:06 »

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage:

Ich befinde mich im Insolvenzverfahren seit 2009, nun habe ich folgenden Brief von meinem Insolvenzverwalter bekommen.

"Zwishcnezeitlich wurden pfändbare Beträge vereinnahmt in Höhe von XXX €. Demgegenüber haben Gläubiger Foderungen von insgesamt XXX € zur insolvenztabelle angemeldet. Es ist daher eine ausreichende Masse vorhanden, um die Gläubiger vollständig zu befriedigen und die Verfahrenskosten zu begleichen"

So das war das schreiben was ich erhalten habe im Dezember 2011.

Nun zur meiner Frage.

Ich habe eine Kontopfändung und seit Januar 2011 ein P-Konto. 2011 war es so das ich mit einer Bescheinigung vom Amtgericht (Kontofreigabe) bei miener Bank trotz der Kontopfändung an mein Gehalt ran gekommen bin. Es gab da irgendwie einen Freibetrag in Höhe von 1046,72 € den ich dann immer ausgezahlt bekommen habe. Der rest ging dann immer zu den Gläubigern die auf meinem Konto die Kontopfändung haben.

Jetzt bei dem P-Konto ist dieser Betrag ja 989,99 € (bin alleinstehend ohne Kinder)

Was muss ich den machen um an das restliche Geld zu kommen ? Muss ich mir da wieder beim Amtsgericht eine Freigabe holen ?

Und so wie ich das obere schreiben verstehe ist doch alles bezahlt ! wieso wird dann immer noch Gepfändet ? und wieso muss ich dem Insolvenzverwalter weiterhin Geld zahlen für diesen Sammeltopf ?

Danke für eure Hilfe und lieben Gruß
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: P-Konto / Pfändung / Verfahrensende
« Antwort #1 am: 24. Januar 2012, 18:45:57 »

Wieso hatten Sie in der Insolvenz eine Kontopfändung. Waren das neue Schulden?
Während der Insolvenz besteht für alle Gläubiger ein Pfändungsverbot, gegen die Pfändung hätten Sie sich längst wehren können.

ok, Geschichte.

Wenn der Gläubiger, der die Kontopfändung beantragt hat, Insolvenzgläubiger ist, dann schreiben Sie das Gericht an, dass den Pfüb erlassen hat und teilen unter Beifügen einer Kopie des Schreibens des Treuhänders mit, dass die Forderung erledigt ist und der Pfüb aufgehoben werden möge.

Schreiben Sie dem Treuhänder, dass der Gläubiger in der Zeit des Insolvenzverfahrens die Summe x von Ihrem Konto gepfändet hat und damit möglicherweise mehr erhalten hat, als ihm zustand. Denn der Treuhänder wird diesen Gläubiger bei der Ausschüttung vermutlich auch berücksichtigen.

Dann beantragen Sie die vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht.

Wandeln Sie das P-Konto in eine normales Konto um, sobald der Pfüb aufgehoben ist.

Das überschüssige Geld erhalten Sie vom Treuhänder am Ende des Verfahrens zurück.
Gespeichert
 
 

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