Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Music06 am 10. April 2013, 18:09:59

Titel: P-Konto + privatinsolvenz + 2 Glübiger
Beitrag von: Music06 am 10. April 2013, 18:09:59
Hallo zusammen,
danke erstmal, was es so ein Forum gibt, TOP!

Ich habe folgendes Problem.
Ich habe ein P-Konto und bin auch in der privat Insolvenz (die zum Glück nur noch bis Ende des Jahres geht)jetzt bekomme ich diesen Monat von der Agentur für Arbeit mein Normales Arbeitslosengeld und eine Erstattung die mir nicht bewusst war. Somit liege ich knapp bei den Freibetrag der mir zu steht für mein P-Konto.

Jetzt habe ich 2 Gläubiger die auf mein Konto eine Pfändung eingetragen haben. Bei ein Gläubiger wurde dies Ruhend gestellt beim anderen nicht.
Jetzt ist meine Frage, was passiert nun mit dem Geld das ich über meine Freigrenze bekomme.

Bekommt es nun der Gläubiger der die Pfändung nicht ruhend gestellt hat oder der andere, der im Übrigen schon früher die Pfändung beantragt hat.

Eine Richtige Antwort von der Bank habe ich auch nicht erhalten; die sagte mir was von. Wenn ich denn anderen auch dazu bringe den ruhig zu stellen, bekommen beide nichts.

Weiß jemand was ich nun tun muss oder was passieren wird?

Liebend dank!
Titel: Re: P-Konto + privatinsolvenz + 2 Glübiger
Beitrag von: sashsash am 10. April 2013, 18:53:17
Sind das Forderungen die zur Insolvenz gehören oder wurden diese Schulden nachträglich getätigt?
Titel: Re: P-Konto + privatinsolvenz + 2 Glübiger
Beitrag von: Feuerwald am 10. April 2013, 19:02:40
und eine Erstattung die mir nicht bewusst war

- was für eine Erstattung?
Titel: Re: P-Konto + privatinsolvenz + 2 Glübiger
Beitrag von: Music06 am 10. April 2013, 21:52:40
Die Schulden wurden 1-mal vor der Insolvenz gemacht und leider in der. Ich bin gerade dabei raus zu bekommen ob der eine der vor der Insolvenz gemacht wurde nicht doch in mein verfahren eingelaufen ist. Das komische ist halt, der Gläubiger hat die Pfändung am 12.10.2006 gemacht und die Insolvenz Eröffnung war am 06.12.2007 ich kann mir nicht vorstellen das ich das vergessen haben soll.


Ich habe von der Arbeitsagentur eine nach Zahlung aus dem Jahre 2009 bekommen, wo für diese genau ist; weiß ich nicht. Ich habe dazu bis jetzt kein schreiben erhalten. Auf Anfrage bei meiner Bank da dieser Betrag ja eine Nachzahlung ist wurde mir vorhin am Telefon gesagt, was hier der Zufluss Prinzip gilt.