"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: P Konto umwandeln?  (Gelesen 3052 mal)

zamorra

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 59
P Konto umwandeln?
« am: 13. Mai 2014, 18:20:07 »

Hallo an alle,

Ich bin seit Juli 2013 in Insolvenz (läuft noch) und habe seit dieser Zeit (auf Verlangen des Treuhänders) ein P-Konto.

Nun habe ich Post vom Insolvenzgericht bekommen. In diesem Schreiben wurde der Schlusstermin angekündigt. Die Gläubiger haben bis 19.05. Zeit... usw.

Meine Frage hierzu.
Es scheint sich ja hier die Wohlverhaltensphase anzukündigen?
Wenn diese Phase eintritt, kann ich mein P Konto wieder in ein normales Giro Konto umwandeln, ohne Angst zu haben, dass am Monatsende das vorhandene Guthaben durch den TH ausgekehrt wird?

Muss der TH diese Umwandlung zustimmen oder geht es auch so.

Liebe Grüße
Gespeichert
 

eidechse

Re: P Konto umwandeln?
« Antwort #1 am: 14. Mai 2014, 16:49:07 »

Bitte warten bis das Insolvenzverfahren augehoben wurde. Das passiert noch nicht im Schlusstermin. Dazu gibt es einen gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts. Danach kann wieder ein normales Girokonto geführt werden. Dazu benötigen Sie auch keine Zustimmung des TH. Meines Wissens gibt es keinen Anspruch das ein P-Konto wieder zurück in ein Girokonto umgewandelt wird. Evtl. müssen Sie daher ein neues Konto eröffnen und das P-Konto kündigen. Da wird Ihnen Ihre Bank aber weiterhlefen können.
Gespeichert
 

iv-sb

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: P Konto umwandeln?
« Antwort #2 am: 16. Mai 2014, 21:25:03 »

Mir ist nicht ganz klar, warum der Treuhänder hier ein P-Konto verlangt... Einfach mal bei ihm anfragen, ob dies noch gewünscht ist.

Nach Aufhebung liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht mehr beim TH. Sprich du allein kannst über dein Konto verfügen und bestimmen, also auch wieder in ein Girokonto umwandeln.
Gespeichert
 

eidechse

Re: P Konto umwandeln?
« Antwort #3 am: 19. Mai 2014, 14:08:17 »

Mir ist nicht ganz klar, warum der Treuhänder hier ein P-Konto verlangt... Einfach mal bei ihm anfragen, ob dies noch gewünscht ist.

Das erklärt sich relativ schnell. Kontopfändungsschutz kann nur noch durch die Einrichtung eines P-Kontos erlangt werden. Ein normales Girokonto zählt zum pfändbaren Vermögen, sodass alle Einnahmen auf einem solchen Konto vollständig in die Insolvenzmasse fallen.
Gespeichert
 

Sannypless

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 57
Re: P Konto umwandeln?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2014, 18:30:40 »

Mir ist nicht ganz klar, warum der Treuhänder hier ein P-Konto verlangt... Einfach mal bei ihm anfragen, ob dies noch gewünscht ist.

Nach Aufhebung liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht mehr beim TH. Sprich du allein kannst über dein Konto verfügen und bestimmen, also auch wieder in ein Girokonto umwandeln.

dieses unding wird gerne von der Caritas Schuldenabteilung empfohlen , vergessen dezent aber auf die "nebenwirkungen " hinzuweisen.

mein zukünftiger mann hat auch ein p konto sich andrehen lassen....und nur ärger...keine auszahlung der pfändungsfreien gehaltes , selbst die mitarbeiter kamen an das konto nicht ran

ich würde das nie wieder machen.
haben das konto aufgekündigt und fertig.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz