Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zamorra am 13. Mai 2014, 18:20:07
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Hallo an alle,
Ich bin seit Juli 2013 in Insolvenz (läuft noch) und habe seit dieser Zeit (auf Verlangen des Treuhänders) ein P-Konto.
Nun habe ich Post vom Insolvenzgericht bekommen. In diesem Schreiben wurde der Schlusstermin angekündigt. Die Gläubiger haben bis 19.05. Zeit... usw.
Meine Frage hierzu.
Es scheint sich ja hier die Wohlverhaltensphase anzukündigen?
Wenn diese Phase eintritt, kann ich mein P Konto wieder in ein normales Giro Konto umwandeln, ohne Angst zu haben, dass am Monatsende das vorhandene Guthaben durch den TH ausgekehrt wird?
Muss der TH diese Umwandlung zustimmen oder geht es auch so.
Liebe Grüße
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Bitte warten bis das Insolvenzverfahren augehoben wurde. Das passiert noch nicht im Schlusstermin. Dazu gibt es einen gesonderten Beschluss des Insolvenzgerichts. Danach kann wieder ein normales Girokonto geführt werden. Dazu benötigen Sie auch keine Zustimmung des TH. Meines Wissens gibt es keinen Anspruch das ein P-Konto wieder zurück in ein Girokonto umgewandelt wird. Evtl. müssen Sie daher ein neues Konto eröffnen und das P-Konto kündigen. Da wird Ihnen Ihre Bank aber weiterhlefen können.
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Mir ist nicht ganz klar, warum der Treuhänder hier ein P-Konto verlangt... Einfach mal bei ihm anfragen, ob dies noch gewünscht ist.
Nach Aufhebung liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht mehr beim TH. Sprich du allein kannst über dein Konto verfügen und bestimmen, also auch wieder in ein Girokonto umwandeln.
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Mir ist nicht ganz klar, warum der Treuhänder hier ein P-Konto verlangt... Einfach mal bei ihm anfragen, ob dies noch gewünscht ist.
Das erklärt sich relativ schnell. Kontopfändungsschutz kann nur noch durch die Einrichtung eines P-Kontos erlangt werden. Ein normales Girokonto zählt zum pfändbaren Vermögen, sodass alle Einnahmen auf einem solchen Konto vollständig in die Insolvenzmasse fallen.
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Mir ist nicht ganz klar, warum der Treuhänder hier ein P-Konto verlangt... Einfach mal bei ihm anfragen, ob dies noch gewünscht ist.
Nach Aufhebung liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht mehr beim TH. Sprich du allein kannst über dein Konto verfügen und bestimmen, also auch wieder in ein Girokonto umwandeln.
dieses unding wird gerne von der Caritas Schuldenabteilung empfohlen , vergessen dezent aber auf die "nebenwirkungen " hinzuweisen.
mein zukünftiger mann hat auch ein p konto sich andrehen lassen....und nur ärger...keine auszahlung der pfändungsfreien gehaltes , selbst die mitarbeiter kamen an das konto nicht ran
ich würde das nie wieder machen.
haben das konto aufgekündigt und fertig.