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Autor Thema: P-Konto und Konto noch überzogen  (Gelesen 2284 mal)

lilarosablau

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P-Konto und Konto noch überzogen
« am: 02. Juni 2011, 09:16:08 »

Hallo,
nachdem ich durch dieses Forum gut sortiert meine Fragen beim Anwalt stellen konnte, sehe ich nun ziemlich klar. Viele Sorgen konnte der Anwalt durch seine Tipps zerstreuen, und ich weiß, was ich tun muss.

Eine Frage fiel mir aber erst später auf, und da ich den Anwalt erst frühestens am Montag erreiche, hoffe ich, dass irgendwer hier - am besten sofort  :wink: - inzwischen aushelfen kann.

Ich habe bei meiner Bank einen Dispo von 500,-, der am Monatsende auch regelmäßig bis auf den letzten Cent ausgeschöpft ist. Nun muss ich das P-Konto einrichten. Ich zahle ja keine Raten mehr, dennoch sind in diesem Monat noch einige laufende Rechnungen offen, die sich etwas angehäuft haben und die dringend (GEZ hat mit Vollstreckung gedroht) sofort beglichen werden müssen. Daher werde ich am Monatsende nicht 500,- abbezahlt haben, sondern nur 300,-.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass dieses Problem, dass man einen Dispo hat und überschuldet ist, relativ alltäglich ist; daher kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht lösen kann. Kann man da einfach mit der Bank reden?
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Schmetterling1984

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Re: P-Konto und Konto noch überzogen
« Antwort #1 am: 02. Juni 2011, 10:02:02 »

Hi Guten Morgen

also so wiet ich weiss kann ein P konto nur auf Guthabensbasis geführt werden.
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Fallera

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Re: P-Konto und Konto noch überzogen
« Antwort #2 am: 02. Juni 2011, 16:36:03 »

Die Bank ist nicht verpflichtet ein im Soll geführtes Konto ein P-Konto umzuwandeln.
Besser gesagt, sie kann und wird es auch nicht tun!

Das dies nicht ungewöhnlich ist, einen Dispo ausgeschöpft zu haben ist korrekt! Deshalb richten viele bei oder vor Insolvenzeröffnung oder einfach bei Überschuldung ein Konto bei einer anderen Bank auf Guthabenbasis ein. Jedoch auch hier, die Bank ist nicht verpflichtet ein P-Konto zu eröffnen! Jedoch lohnt es sich offen mit verschiedenen Banken über die Situation zu sprechen!
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lilarosablau

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Re: P-Konto und Konto noch überzogen
« Antwort #3 am: 02. Juni 2011, 16:47:58 »

Ach so, dann "verlasse" ich sozusagen das alte Konto und sage meinem Anwalt, dass er die Bank, der ich dann noch wegen des Dispos 500,- schulde, mit in die Gläubigerliste aufnehmen soll?

Aber das wäre ja für meine Bank ein schlechter Tausch, oder? Dann bekommen sie nämlich gar nichts. Wenn sie sich darauf einlassen, mit mir eine Vereinbarung zu treffen, damit die 500,- in ca. zwei Monaten ausgeglichen sind, hätte die Bank doch viel mehr davon.

Das hört sich so an, als wäre es für mich als Kunden schlauer, gleich bei einer anderen Bank zu fragen. Dann kann ich die 500,- auch noch behalten...
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Fallera

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Re: P-Konto und Konto noch überzogen
« Antwort #4 am: 02. Juni 2011, 18:15:15 »

In der INsolvenz benötigen sie eigentlich sowieso kein P-Konto mehr da sowieso Vollstreckungsverbot für alle Insolvenzgläubiger besteht.

Es ist jedoch möglich das Gläubiger VOR Insolvenzeröffnung noch Pfändungen auf Ihr Konto laufen lassen und somit würden diese auf alle Konten bei der selben Bank wirken.

Ich würde empfehlen, ein neues auf Guthabenbasis geführtes Konto bei einer anderen  Bank zu eröffnen und die 500 EUR sparen bzw. unters Kopfkissen zu legen.
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