Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 13. November 2009, 17:10:48
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x IK 000/09 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXX, geb. xxx, wird Schlusstermin im schriftlichen Verfahren gemäß § 197 InsO zur Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung und ggf. Entscheidung gem. § 292 II InsO sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf: 11.01.2010.
Spätestens an diesem Tag müssen evtl. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen und Stellungnahmen der Beteiligten zur vorstehenden Tagesordnung bei Gericht eingegangen sein.
Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht XXX , 09.11.2009
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Der Schlußtermin wurde anberaumt.
Das Verfahren wird dann beendet.
Sie sollten sich aber vorher einen Tabellenauszug organisieren, um eventuell die angemeldeten Forderungen gem. mit dem IV zu prüfen.
Nach positiver Entscheidung über die Ankündigung der RSB und positiven Ausgang des Schlußtermins sollte ab etwa März 2010 die eigentliche Wohlverhaltensphase eintreten.
Wurden Anträge auf vbuH oder Versagung gestellt, werden Sie schriftlich informiert.
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Geil...und das gerade mal 8 Monate nach Eröffnung..... :juchu:
Woll mer mal hoffen das alles gut geht.........