Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: beate202 am 19. Juni 2009, 19:42:51
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:gruebel:
Habe ja am Dienstag meinen ersten Termin beim Treuhändler und wollte fragen ob ich besser das Pay Pal Konto
und die Kontoauszüge von Pay Pal mitnehmen soll? :dntknw:
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Natürlich! Oder willst Du Dich strafbar machen und Deine RSB riskieren?? :nono:
Dies wäre der Fall, wenn Du Dein PayPal-Konto verschweigen würdest...
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Sofern die Paypal-Gutschriften auf Dein Konto gelaufen sind ja...aber das wird deinen TH nicht weiter jucken
Ist ja eigentlich kein richtiges Konto sondern nur ein Zahlungssystem......
Ebaygeschichten würde ich sowieso auch in Zukunft über ein anderes Konto laufen lassen was nicht auf Dich läuft...
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Der Anspruch auf Auszahlung des paypal-Guthabens ist ein Vermögenswert, der anzugeben ist.
Und gerade wenn dort ein hohes Guthaben aufgelaufen ist, wird das den TH sehr wohl interessieren.
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jahhhh........ ok :coffee:
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:gruebel:
Habe ja am Dienstag meinen ersten Termin beim Treuhändler und wollte fragen ob ich besser das Pay Pal Konto
und die Kontoauszüge von Pay Pal mitnehmen soll? :dntknw:
PayPal wird nicht durch das deutsche Bankensystem kontrolliert. Dejure mußt du das schon angeben, aber defacto ist es wie ein Online-Broker-Konto in Schweden -> weder vom TH noch vom Fiskus auffindbar oder nachprüfbar.
Ich hab zwar kein solchernes Konto, kenne aber einen Daytrader, der es benutzt, um keine Steuern in Deutschland zu bezahlen.
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Soso....so ein Schlurry..... :wink: