Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kai1981 am 06. August 2010, 23:59:11

Titel: Pensionskasse bei Inso , Entgeldumwandlung
Beitrag von: kai1981 am 06. August 2010, 23:59:11
Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich einer Entgeldumwandlung , ich habe einen neuen Arbeitgeber und der hat mir angeboten in die Pensionskasse was einzuzahlen was gleich von Bruttogehalt abeht, darf ich das oder bekomme ich da Probleme , da sich ja mein pfändbares Einkommen dadurch verringern würde.

Danke.
Titel: Re: Pensionskasse bei Inso , Entgeldumwandlung
Beitrag von: doktor mabuse am 07. August 2010, 00:30:30
Hallo,

ich denke, dies wäre als "Insolvenzschädigend" zu betrachten, da ja die Gläubiger über den TH nun weniger bekommen würden, da sich Brutto und Netto  dadurch verringern.
Kann mir vorstellen, daß der TH was dagegenhat und meint, das sollte aus dem unpfändbaren Lohnanteil bezahlt werden.
Hatte auch etwas ähnliches geplant, mir wurde aber seitens Steuerberater, der unsere Löhne macht, sowie Anwältin bei der SB-Stelle davon abgeraten. (Zumindest solange, wie das Verfahren noch nicht aufgehoben ist)

Aber, vielleicht wissen Andere mehr.

Gruß,
Doktor Mabuse

Titel: Re: Pensionskasse bei Inso , Entgeldumwandlung
Beitrag von: paps am 07. August 2010, 18:52:47
passt schon.
Allerdings ist es ein reines Rechenbeispiel.

Je nach dem, wie lange man noch vor hat, in diese Form der Altersvorsorge einzuzahlen, könnte sich auch letztlich ein Abschluss lohnen.
Dazu sollte man Kontakt mit dem TH aufnehmen und die Reaktion abwarten.
Das schlechteste was passieren kann, ist, dass der bisherige unpfändbare Betrag weiter freiwillig gezahlt wird.

Außerhalb der Inso ist das Problem eindeutig geklärt.
Es ist dann nicht Gläubiger schädigend.
Titel: Re: Pensionskasse bei Inso , Entgeldumwandlung
Beitrag von: Samsas Traum am 18. September 2010, 15:05:31
Hallo

ich habe zwar auch nicht mehr Ahnung zu dem Thema aber ich kann dir sagen, ich hatte bereits eine Entgeldumwandlung von Weihnachts-und Urlaubsgeld vor Eröffnung meines Insolvenzverfahrens. Das konnte dann auch nicht gepfändet werden, da es sich um eine Altersvorsorge handelt. Später im Verfahren wurde mein Bausparvertrag in den ich meine Vermögenswirksamenleistungen gezahlt habe, in die Insolvenzmasse gegeben. Seitdem, zahlt mein Arbeitgeber die Vermögenswirksamenleistungen ebenfalls in meine Pensionskasse ein.

Ich hoffe ich konnte dir evtl. ein bißchen helfen!?