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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändbarer Anteil  (Gelesen 2963 mal)

marie

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Pfändbarer Anteil
« am: 19. Juni 2007, 11:41:27 »

Hallo zusammen, ich befinde mich in einem Verbraucher Insolvenzverfahren. Jetzt habe ich die Möglichkeit, für die Firma, für die ich vorher als fest Angestellte gearbeitet habe ( man will jetzt nur noch Handelsvertreter ) als Handelsvertreterin arbeiten. Meine Selbstständigkeit beginnt voraussichtlich im Juli. Jetzt habe ich mich nach dem pfändbaren Anteil erkundigt. Da bekam ich bei meiner Treuhänderin die Antwort: es wird zwischen Arbeitnehmer und Selbstsändigen kein Unterschied gemacht und nannte mir die Grenze mit 2 Kindern. Man hat als Selbstständige mehr Ausgaben und Unkosten, als ein Arbeitnehmer. Die Unkosten, die ich habe übersteigen die Freibetragsgrenze. Sie meinte: das ist egal...sie bekäme erst Geld und als nächstes könnte ich dann meine Miete zahlen, egal, ob ich leben kann, oder nicht! Was ist denn das für eine Antwort??? Kann mir hier jemand helfen??? Ich habe übrigens alles von einem Wirtschaftsberater prüfen lassen, dieser kann mir aber natürlich zur Insolvenzgeschicht nichts sagen, ich dachte, ich bekomme da eine kompetente Antwort von meiner Treuhänderin. Aber...das kann doch nicht sein, was die mir da erzählt hat, oder???
Würde mich über eine Antwort total freuen...Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 19. Juni 2007, 11:49:03 von marie »
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Feuerwald

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #1 am: 19. Juni 2007, 13:09:34 »

Hallo marie

Eine leider für Juristen typisch arrogante und zudem unqualifizierte Antwort. 
Leider haben Juristen in diesem Land einen Freibrief und können für ihr Treiben nur schwer belangt werden.

Der erste aller Fragen wäre nun, in welcher Phase befinden Sie sich,

a) noch im Insolvenzverfahren oder
b) bereits in der Wohlverhaltensphase
zudem
c) welchen Betrag führen Sie derzeit als Arbeitnehmer an den TH ab?


Gruss
Feuerwald

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marie

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #2 am: 19. Juni 2007, 14:13:39 »

Hallo Feuerwald, vielen Dank für Deine Antwort. Ja das ist wohl so. War ziemlich geschockt über das Verhalten meiner THin.
Mein Insolvenzverfahren läuft seit November letzten Jahres, also noch nicht einmal 1 Jahr. Leider oder Gott sei Dank habe ich bisher noch nicht so viel verdient, dass ich etwas abführen mußte. Das wird sich aber wohl nun ändern, da ich jetzt schon eine recht gute Auftragssachlage habe. Mich hat es nur stutzig gemacht, dass die TH sich erst bedienen, wenn es denn soweit ist und man dann sehen muß, wie man seine Miete bezahlt bekommt. Es ist unter aller Würde, dass es den Behörden egal ist, ob man leben kann, oder nicht! Auf der anderen Seite wollen sie, dass man arbeitet und dem Staat nicht zur Last fällt.
Ist es denn richtig, dass man zunächst die TH bedienen muß und erst dann seine Unkosten tragen kann, egal, ob es geht, oder nicht??? Welcher Vermieter macht das mit???
Lg und danke
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Feuerwald

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #3 am: 19. Juni 2007, 14:34:28 »

Die Frage ist, ob der Schlusstermin schon gelaufen ist und das Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben wurde oder ob das Insolvenzverfahren derzeit noch läuft.

Nach heutigem Stand der InsO ist folgendes zu beachten

a) im laufendem Insolvenzverfahren
-> Einkünfte aus Selbst. Erwerbstätigkeit sind massezugehörig. Hier müsste entweder mit dem Th eine pragmatische Lösung gefunden werden, sprich eine BWA erstellt werden, aus der sich die laufenden Betriebskosten, ferner  Krankenkasse usw. ergeben und ein pfändungsfreier Betrag ermittelt werden, der dem Selbständigen zusteht.  Die Lohnpfändungstabelle alleine anzusetzen und das dem sich ergebenen unpfändbaren Betrag dann alle Betrieskosten, Steuern, Krankenkasse usw. dem „Schuldner“ aufzuerlegen, geht nicht an. Zur Not wäre ein Antrag gem. § 850i ZPO beim Insolvenzgericht zu stellen.

b) in der sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
-> Einkünfte aus Selbst. Erwerbstätigkeit werden nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. Es ist ein fiktiver Betrag zu entrichten, der dem Betrag entsprechen muss, der sonst in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis von Lohn pfändbar wäre.


Gruss
Feuerwald

« Letzte Änderung: 19. Juni 2007, 14:47:19 von Feuerwald »
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marie

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #4 am: 19. Juni 2007, 14:49:03 »

hallo Feuerwald, damit ist mir auf jeden Fall ein ganzes Stück geholfen. Vielen, vielen Dank. Hätte da noch eine Frage: ist der Existenzgründerzuschuß, den man vom Arbeitsamt erhält, bzw. erhalten kann, pfändbar? Denn damit würde ich in jedem Fall über die Freibetragsgrenze liegen!!! Somit würde man mir dann die Provi anrechnen, oder sehe ich das falsch?

Gruß Marie
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ThoFa

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #5 am: 19. Juni 2007, 16:15:46 »

Hallo,

Marie Sie müssen schon die Frage beantworten, die Ihnen Feuerwald gestellt hat:

Ist das Verfahren schon aufgehoben und Sie nur noch in der WVP oder nicht ?

MfG

ThoFa
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marie

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #6 am: 19. Juni 2007, 20:55:34 »

sorry...bin in der WVP...hatte mir für mich die richtige Antwort heraus gesucht. Habe nicht an die anderen gedacht...war n büschen stressig heute...tut mir leid :cheesy:

Gruß Marie
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ThoFa

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #7 am: 19. Juni 2007, 21:24:46 »

Hallo,

sehen Sie und das war die wichtigste Frage, die zu beantworten war.

Zunächst mal sollten Sie aufhören mit Ihrem THin über Ihre Zukunft zu reden, die geht sie nämlich nicht mehr an.
Die einzige Funktion Ihrer THin in der WVP, ist die eines Sparschweines. Sie sammelt also die pfändbaren Beträge ein.

Die Anwort Ihrer THin ist komplett falsch, da Sie als Selbständige nur soviel zahlen müssen als seien Sie angestellt tätig.
Zudem entscheiden Sie selber wann Sie was an die THin zahlen.

So wie es sich liest, werden Sie dieses nicht alleine durchsetzen, Sie sollten sich daher dringest in Beratung begeben.

MfG

ThoFa

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marie

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Re: Pfändbarer Anteil
« Antwort #8 am: 20. Juni 2007, 15:18:46 »

Hallo ThoFa,
vielen dank. das ist mein nächster Schritt.

Frage: wie ist die steuerrechtliche Bewertung, so lange das Insolvenzverfahren läuft???
             wie sieht es mit der Existenzförderung ( Höhe des ALG + Förderung ( 300,00 ) ) aus? wird der Betrag
             auf die Pfändungstabelle angerechnet, wenn ich jetzt in meiner Selbstständigkeit zudem noch   
             Provisionen verdiene???

Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe.


MfG
Marie
« Letzte Änderung: 26. Juni 2007, 10:10:45 von marie »
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