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Autor Thema: pfändbare Beträge- Dringnd wg Termin mit TH  (Gelesen 2001 mal)

mayam

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pfändbare Beträge- Dringnd wg Termin mit TH
« am: 23. Juli 2008, 20:07:16 »

Hallo,

ich weiß, dass diese Fragen hier schon hundertmal gestellt wurden und hab auch schon die Suche bedient, aber ganz sicher bin ich mir noch nicht. und da mein Mann morgen seinen ersten Termin mit seinem Treuhänder hat, wäre ich über Antworten sehr dankbar.

Kurz zur Situation. Das IN meine Mannes ist seit 30.6. eröffnet, also noch Verfahren, keine WVP. Nun hat er von seinem AG eine "Schlussabrechnung" bekommen, da er zum 1.8. die Stelle wechselt (beider der TH dann sogar nen paar Eurobekommt)
So neben seinem Gehalt(2000€) haben wir nun folgende Posten drauf
13Monatsg 1500€
Urlaubsgeld 300€
Urlaubsauszahlung (von nicht genomm UL) 700€
Fahrgeld (verst.) 190€
Fahrgelde (unverst)190€
Überstd 800€
alles brutto
macht zusammen ca 5350€

netto ausgezahl bekommt er 3500€

was davon muss er abtreten?
urlaubsgeld drf er ja behalten,weihng darf er ja bis 500 behaten (gilt das auch in der Verfahrensphase??), aber brutto oder netto?
wenn brutto wie berechne ich das netto, da steuern etgc ja vom gesamtbetrag abgezogen wurden, wie siehts mit allem anderen aus?

Wäre super nett, wenn ihr uns weiter helfen könntet!!!!


DAAAAAANNNKKKEEEEEEEE

PS er hat 4Unterhaltspflichtige (mich und 3Ki)

mayam
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paps

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Re: pfändbare Beträge- Dringnd wg Termin mit TH
« Antwort #1 am: 31. Juli 2008, 23:51:07 »

Netto 3500
abzüglich
- 300 Urlaubsgeld
- 380 Fahrgeld
- 400 Überstunden (ich hoffe es ist Mehrarbeit)

Macht pfändbares Netto von
2 420 ,-

Pfändbar meines Wissens

88,88

Auszahlung also

3411,12
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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