Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fragen01 am 05. Oktober 2009, 08:22:26

Titel: Pfändbaren Betrag abführen
Beitrag von: fragen01 am 05. Oktober 2009, 08:22:26
Hallo,

mal 2 Fragen.

1. Ich bin in der WVP und habe laut Tabelle nix zu pfänden, wenn ich aber was hätte muss der treuhänder den Betrag einfordern oder ich von mir aus zahlen?

2. Vor der Eröffnung des Verfahrens hat ein GL direkt bei der BFA meine Rente bzw den Pfändbaren Teil gepfändet. Bei Eröffnung teilte die BFA mir mit das bis zur Entscheidung des Insolvenzverwalters das Geld einbehalten wird.

Jetzt hat man mir vor einigen Monaten diesen betrag per Scheck ausbezahlt?????????? Ich habe das Geld mal geparkt, muss ich das jetzt abführen oder hätte die BFA gar nicht an mich zahlen dürfen?

Ich möchte alle Obliegenheiten erfüllen und keinen Ärger.

Gruß

PS: meinen TH erreiche ich so gut wie gar nicht
Titel: Re: Pfändbaren Betrag abführen
Beitrag von: rookie am 05. Oktober 2009, 18:09:40
Na Da Du ja schon seit paar Monaten das Geld hast, würde ich es auch noch paar Monate länger "parken"........ :hi:

Bis sich jemand meldet.