"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändbarer Betrag  (Gelesen 2947 mal)

Locke

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Pfändbarer Betrag
« am: 08. September 2006, 08:20:01 »

Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und bekomme, bedingt durch vorliegende Lohnpfändungen mtl.bis zu 1600 Euro ausbezahlt.
Durch die einzige Unterhaltspflicht, gegenüber meiner Ehefrau, ist dieser Betrag möglich.
Meine Ehefrau verdient 1100 Euro.
Durch meinen hohen Schuldenberg, würde ich gerne die Private Insolvenz beantragen.
Kann es hierbei passieren, daß durch den Verdienst meiner Ehefrau, die Unterhaltspflicht auf Antrag eines Gläubigers, aberkannt wird ??
Oder geschieht dies durch den eingesetzten Insolvenzverwalter ??
Muß ich das Einkommen meiner Ehefrau offenlegen ???
Bitte um Hilfe !!
Danke
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Pfändbarer Betrag
« Antwort #1 am: 08. September 2006, 15:40:57 »

Hallo,

Sie können nahezu zu 100 % davo ausgehen, dass der Insolvenzverwalter Ihre Ehefrau (zu Recht) nicht als unterhaltsbedürftigte Person anerkennen wird.

Im Insolvenzverfahren kann kein Gläubiger mehr beantragen, dass Ihre Frau nicht anerkennt wird, dies geschieht i.d.R. automatisch durch den Insolvenzverwalter.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz