"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Pfändbarer Betrag  (Gelesen 2944 mal)

Locke

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Pfändbarer Betrag
« am: 08. September 2006, 08:20:01 »

Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und bekomme, bedingt durch vorliegende Lohnpfändungen mtl.bis zu 1600 Euro ausbezahlt.
Durch die einzige Unterhaltspflicht, gegenüber meiner Ehefrau, ist dieser Betrag möglich.
Meine Ehefrau verdient 1100 Euro.
Durch meinen hohen Schuldenberg, würde ich gerne die Private Insolvenz beantragen.
Kann es hierbei passieren, daß durch den Verdienst meiner Ehefrau, die Unterhaltspflicht auf Antrag eines Gläubigers, aberkannt wird ??
Oder geschieht dies durch den eingesetzten Insolvenzverwalter ??
Muß ich das Einkommen meiner Ehefrau offenlegen ???
Bitte um Hilfe !!
Danke
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Pfändbarer Betrag
« Antwort #1 am: 08. September 2006, 15:40:57 »

Hallo,

Sie können nahezu zu 100 % davo ausgehen, dass der Insolvenzverwalter Ihre Ehefrau (zu Recht) nicht als unterhaltsbedürftigte Person anerkennen wird.

Im Insolvenzverfahren kann kein Gläubiger mehr beantragen, dass Ihre Frau nicht anerkennt wird, dies geschieht i.d.R. automatisch durch den Insolvenzverwalter.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz