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Autor Thema: Pfändbarer Teil des Gehaltes  (Gelesen 2203 mal)

Angestellte80

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Pfändbarer Teil des Gehaltes
« am: 22. März 2011, 13:13:02 »

Ich frage jetzt auch nochmal: Ab Ende diesen Monats wird durch eine Gehaltserhöhung nun mein Gehalt gepfändet und ein Teil an den TH überwiesen. Ich habe eine Unterhaltspflichtige Person und mein Nettolohn sieht wie folgt aus:

Grundgehalt:                 2166.00 €
steuerpflicht. Brutto:  2216.60 €
Lohnsteuer:           -  273.41 € (Klasse IV)
Solidaritätszuschlag: -   10.68 €
Kirchensteuer:        -   17.48 € (Satz: 9%)

Sozialvers. Brutto:     2258.71 €
Krankenversicherung:  -  185.21 € (Satz: 15.5%) 
Pflegeversicherung:   -   22.02 €
Rentenversicherung:   -  224.74 €
Arbeitslosenvers.:    -   33.88 €
Zus.vers. VBL:        -   31.25 € (AN: 1.41%, AG: 6.45%)

Abzüge gesamt:        -  798.69 € (Anteil: 36.0%)
netto bleiben:          1417.91 €

Weiter zahlt mein AG eine Zusatzrentenversicherung, wovon ich ein Teil selbst zahlen muss, dass ist nicht freiwillig, dass MUSS ich machen, kann also nix dafür und von dem Geld habe ich auch nichts. Ausserdem jeden Monat 40 Euro Bausparen, die vom Nettolohn noch abgehen (ich weiss das die voll in die Masse gehen).

Wie verhält sich das ganze mit dem Pfändbaren Teil? Laut der Tabelle würden mir rund 27 Euro gepfändet werden. Gucke ich richtig oder wie schaue ich da genau nach. Ich dachte immer 1360 Euro wären die Pfändungsfreigrenze.

Danke und Sorry wenn ich soviele neue Themen öffne.

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Angestellte80
 

tomwr

Re: Pfändbarer Teil des Gehaltes
« Antwort #1 am: 22. März 2011, 13:46:15 »

Warum ist denn das SV Brutto höher ? Gibt es einen Lohnsteuerfreibetrag ?

Also es ist richtig, bei 1 unterhaltspflichtiger Person beträgt die Pfändungsfreigrenze 1360 EUR. D.h. ab da beginnt die Pfändung aber nicht zu 100%. Daher sind bei 1417 EUR nur 27 EUR abzuführen. Eventuell wird die Zusatzversicherung noch mitgezählt wenn das ein geldwerter Vorteil ist. Dann wären es 42 EUR, die an den TH gehen.

Zum 01.07.2011 müssen übrigens die Pfändungsfreigrenzen angehoben werden, um etwa so 40 EUR. D.h. dann würde ab Sommer nichts mehr gepfändet. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.  :wink:

Aber was hat das mit dem Bausparvertrag auf sich ? 40 EUR für was ? Warum läuft denn der noch weiter wenn der IV den beansprucht ? Also die Zahlungen meine ich ?
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Angestellte80

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Re: Pfändbarer Teil des Gehaltes
« Antwort #2 am: 22. März 2011, 15:42:25 »

ich habe noch monatlich eine Sonderzahlung von 50,60 Euro die auf das Brutto geht.

Die 40 Euro gehen in einen Bausparvertrag der vom TH noch gekündigt werden muss oder gekündigt wurde. Ich weiss auch nicht ob der meinem AG bescheid gibt, dass der nicht mehr besteht oder wie das gehandhabt wird. Keine Ahnung!!  :rougi: :gruebel:
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Angestellte80
 

tomwr

Re: Pfändbarer Teil des Gehaltes
« Antwort #3 am: 23. März 2011, 17:54:38 »

Also ich würde nicht noch 40 EUR aus meinen unpfändbaren Einkommen in einen Bausparvertrag zahlen, den der IV verwerten wird.
 :mad2:
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