Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 29. August 2007, 01:27:09

Titel: Pfändbares Einkommen
Beitrag von: rubenspower am 29. August 2007, 01:27:09
Mein Insolvenzverfahren wurde Anfang August 2007 eröffnet:

Wieviel muss mein Arbeitgeber an den Treuhänder abführen? Nach Pfändungstabelle oder alles über 985 €?

z. B.  netto 1320 €
0 Unterhaltspflichtige
Pfändbar sind 234,40

oder alles über 985 €

Weil mein Arbeitgeber ist der Meinung alles über 985 € ist abzuführen. 

Was kann ich tun wenn er tatsächlich alles über 985 € abführt?
Titel: Re: Pfändbares Einkommen
Beitrag von: hilflos am 29. August 2007, 14:26:04
Hallo Rubenspower,
siehe Antworten im anderen Forum wo du die Frage gestellt hast  :whistle:

Oder gib doch mal im Google Pfändungsrechner ein, ruckzuck hast den pfändbaren Betrag ;-)

Gruß
hilflos
Titel: Re: Pfändbares Einkommen
Beitrag von: Feuerwald am 29. August 2007, 15:24:34
Hallo

Natürlich nicht alles über 985,- Euro. Der Mehrbetrag ist nur anteilig pfändbar. Blick in die Lohnpfändungstabelle, bei Ihnen Spalte "0", wenn keine unterhaltspflichtige Personen wie Kinder oder Ehegatte vorhanen sind.

Und dann kommt es noch darauf an, wie sich der Lohn zusammen setzt,. So können ggf. Auslösen, Erschwerniszulagen, Mehrarbeit usw. nicht oder nur teilweise der Pfändung unterliegen. Hier hilft ein Blich in den § 805a ZPO.


Gruss
Feuerwald