Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tinelo21 am 03. Juni 2009, 21:31:54

Titel: pfändbares einkommen
Beitrag von: tinelo21 am 03. Juni 2009, 21:31:54
hallo mache mir wie immer sorgen und zwar habe ich am Mittwoch letze woche meinem th gemeldet das ich den Monat und den letzten Monat über der grenze von den 990 Euro war ist das erste mal weil ich so viel Überstunden gearbeitet habe und dazu habe ich ja einen Nebenjob von 400 Euro war aber nur diesen Monat ca 1300 Euro und den letzen Monat 1040 Euro wie viel wird er davon einbehalten bzw sagte die dame das sie mir einen brief schickt wo ich das Geld dann überweisen soll. ist das auch normal das das so lange dauert war ja schon am Mittwoch letzte woche.
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: paps am 03. Juni 2009, 23:25:30
Wieviel Unterhaltsberechtigte haben Sie ?
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: tinelo21 am 04. Juni 2009, 07:47:08
keine
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: paps am 04. Juni 2009, 19:50:31
Grundsätzlich müßten Sie den Halben Bruttoüberstundenbetrag vom Netto abziehen.
Der sich dann ergebende Nettobetrag ist der Ausgangspunkt zur Berechnung der Pfändungsbeträge.
Diese finden sie auch auf der Website:
http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

Arbeiten Sie im Hauptjob mehr als 40-Wochenstunden wären die Einnahmen aus dem Nebenjob auch zur Hälfte zu berücksichtigen.