Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Anton43 am 18. März 2007, 17:33:12
-
Hallo!Darf eigentlich der Zuschlag für Nachtarbeit gepfändet werden oder gehört der zu den nicht pfändbaren Einkommen.Ich soll meinen TH das Geld selbst überweisen und bin mir da jetzt nicht sicher. Mfg Mario[addsig]
-
Da es sich bei der Nachtzulage um Erschwerniszulagen handeln sollte, sind diese unpfändbar.[addsig]
-
Hallo Paps! Vielen dank für die Beantwortung,hat mir sehr geholfen. MfG Mario :dance: [addsig]
-
Hallo,
da muss ich Paps leider widersprechen. Nachtzuschläge sind voll pfändbar und fallen nicht unter die Erschwerniszulage, gleiches gilt übrigens auch für Sonn- und Feiertagarbeit.
MfG
ThoFa
[addsig]