Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 18. Januar 2012, 14:14:07
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hallo,
ich hoffe, dass sich jemand hiermit auskennt.
ich mache eine umschulung über die rentenversicherung und bekomme übergangsgeld.
zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale. kann mir jemand sagen, ob die auch pfändbar ist?
danke für antworten
elga
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zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale.
..m.E. sind dies Spesen, die unter §850a ZPO subsummierbar sind:
§ 850a Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
..wären somit nicht pfändbar..
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kann es sein, dass der th dies anzweifelt und diese aufwandsentschädigung zu meinem übergangsgeld zuzieht?
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Der TH hat nix anzuzweifeln......
Er muss den pfändbaren Betrag so ausrechnen wie es gesetzlich geregelt ist...fertig
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Es gibt da irgendwo eine Entscheidung, die darauf verweist, dass Aufwandsentschädigungen nur im Umfang der tatsächlich entstandenen Kosten pfändungsfrei sind.
(mE Speditionsfahrer, der 150,-?DM pro Tag hatte)
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es sind ja nur 144€. 74€ für die monatskarte und 70€ für verpflegung.
aber ich war heute beim th und er hat mir gesagt, dass diese aufwandsentschädigung aussen vor bleibt.
gruß elga