Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 18. Januar 2012, 14:14:07

Titel: pfändbares einkommen
Beitrag von: elga am 18. Januar 2012, 14:14:07
hallo,
ich hoffe, dass sich jemand hiermit auskennt.
ich mache eine umschulung über die rentenversicherung und bekomme übergangsgeld.
zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale. kann mir jemand sagen, ob die auch pfändbar ist?

danke für antworten
elga
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: Insoman am 18. Januar 2012, 14:23:54


zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale.

..m.E. sind dies Spesen, die unter §850a ZPO subsummierbar sind:

Zitat
§ 850a Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

..wären somit nicht pfändbar..
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: elga am 18. Januar 2012, 15:04:25
kann es sein, dass der th dies anzweifelt und diese aufwandsentschädigung zu meinem übergangsgeld zuzieht?
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: Schuldenheini am 18. Januar 2012, 15:43:22
Der TH hat nix anzuzweifeln......

Er muss den pfändbaren Betrag so ausrechnen wie es gesetzlich geregelt ist...fertig
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: paps am 18. Januar 2012, 19:00:24
Es gibt da irgendwo eine Entscheidung, die darauf verweist, dass Aufwandsentschädigungen nur im Umfang der tatsächlich entstandenen Kosten pfändungsfrei sind.
(mE Speditionsfahrer, der 150,-?DM pro Tag hatte)
Titel: Re: pfändbares einkommen
Beitrag von: elga am 19. Januar 2012, 18:57:43
es sind ja nur 144€. 74€ für die monatskarte und 70€ für verpflegung.
aber ich war heute beim th und er hat mir gesagt, dass diese aufwandsentschädigung aussen vor bleibt.

gruß elga