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Autor Thema: Pfändbarkeit eines Sparvertrags über VWL-Leistungen  (Gelesen 1743 mal)

mercedesc180

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Pfändbarkeit eines Sparvertrags über VWL-Leistungen
« am: 20. Januar 2016, 20:22:02 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Experten von Euch!

Zur Sachlage: Ich befinde mich seit 17 Monaten in der Privat-Insolvenz, mein Verfahren wurde noch nicht aufgehoben!
Ich besitze über meinem Arbeitgeber einen sogenannten Sparvertrag über Vermögenswirksame Leistungen.
In dem Vertrag den ich jährlich unterschreiben muß (und sich demnach auch immer Jahr für Jahr verlängert), ist die Bezeichnung -Sparvertrag- -der Mitarbeiter stellt dem Unternehmen ein Mitarbeiterdarlehen im Rahmen des V. Vermögensbildungsgesetzes für das Kalenderjahr (zb. 2015) zur Verfügung-.  Einzahlung durch Mitarbeiter 478,80 Euro im Jahr (monatliche Raten 39,90 Euro, wovon der Arbeitgeber 26,60 zahlt und mein Eigenanteil 13,30 Euro ist).
Nach der Festlegungsfrist von 7 Jahren erfolgt somit eine jährliche Auszahlung in höhe von 678,60 Euro.
Der Sparvertrag über VWL ist so aufgebaut das der Darlehensgeber (also ich) nicht berechtigt bin den Rückzahlungsbetrag zu verpfänden oder an Dritte abzutreten!

Ich hatte den Sparvertrag in dem Insolvenzantrag selbstverständlich mit angegeben. Ich habe 3 Monate nach meiner Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht meine Insolvenzakte mal durchgeguckt um zu schauen was da so alles drin steht. Hierbei war mir aufgefallen das der Treuhändler wohl den Arbeitgeber angeschrieben hatte zwecks Auflösung des Sparvertrags und Einnahme des Guthabens. Dieses ist aber bis Heute nicht geschehen, ich denke mal der Treuhänder konnte es wohl nicht auflösen wegen der VWL-Festlegungsfrist von 7 Jahren.

Da ab 2016 es zum erstenmal zur Auszahlung der ersten 678,60 Euro kommt, nun meine Frage wem steht dann das Geld zu ? Dem Treuhänder oder mir? VWL-Leistungen sind ja eigentlich nicht pfändbar wie ich gelesen hatte.
Ich bekomme sozusagen ab 2016, jährlich einmal diese 678,60 Euro ausbezahlt.

Hat einer von Euch vielleicht Ahnung davon ?

Ich bedanke mich für Antworten...
mfg
mercedesc180
Gespeichert
 

eidechse

Re: Pfändbarkeit eines Sparvertrags über VWL-Leistungen
« Antwort #1 am: 21. Januar 2016, 16:20:50 »

Nur die VWL-Leistungen die der AG sozusagen zum Arbeitsentgelt gewährt sind unpfändbar.

Diese Unpfändbarkeit schlägt nicht durch auf die Finanzanlagen durch, die mit den VWL-Leistungen des AG gespeist werden. Vielmehr ist bzgl. der Finanzanlageverträge eigenständig zu prüfen, ob Pfändbarkeit und damit Insolvenzbeschlag gegeben ist. Riesterverträge wären z.B. unpfändbar. Das Mitarbeiterdarlehen hier ist aber pfändbar.
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