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Autor Thema: Pfändbarkeit von DUZ/ Gerichtsentscheidung  (Gelesen 1284 mal)

coper187

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  • Beiträge: 1
Pfändbarkeit von DUZ/ Gerichtsentscheidung
« am: 10. Mai 2013, 12:57:34 »

Hallo zusammen,
 mein Name ist coper187(Carsten)und ich bin in der IK und seit dem 15.03.13 in der WVP
Meine Frage sind im Grunde 2 Fragen:
Also ich bin Beamter in NRW und mein Arbeitsengelt kommt vom LBV.
Die Insolvenzabteilung der LBV regelt mit meiner TH´in die Pfändung von meinem Gehalt.
Jetzt musste ich leider feststellen das meine DUZ (Dienst zu ungünstigen Zeiten) voll gepfändet wird.
Also habe ich mal das WWW abgesucht und es gibt tatsächlich mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten die
klar urteilen und zwar :
  Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Wechselschichtdienst sind unpfändbare Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO ( wie OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.09.2009 - 5 ME 186/09 -, NVwZ-RR 2010, 75) Diese wird von anderen Bundesländern und Verwaltungsgerichten auch geurteilt, letztemale am 04.05.12
vom VG Düsseldorf 13 K 5526/10.

Diese Urteile und Gerichtsenscheidungen habe ich dann per Fax der Insolvenzabteilung geschickt und gehoft das diese auch für mich dann gelten müsste.
Heute bekam ich einen Brief in dem diese Uretile Einzelentscheidungen seien und für mich nicht gelten. Wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden wäre müsste ich eine Gerichtsbeschluss der zuständigen Gerichts einreichen. (hier verstehe ich, ich muss Klagen)
Meine Fragen:
Sind Urteile dann nicht Gesamtgültig?
Wenn ja, wie komme ich um eine Klage herum und mache es meinem Sachbearbeiter klar?

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für alle Antworten und Anregungen
MFG coper187 :hi:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Pfändbarkeit von DUZ/ Gerichtsentscheidung
« Antwort #1 am: 10. Mai 2013, 13:20:50 »

Legen Sie Widerspruch gegen alle Bezügeabrechnungen ein, in denen DUZ und ggf. Wechselschichtzulage fehlerhaft berechnet worden sind. Die Begründung können Sie den einschlägigen Urteilen entnehmen.
Verlangen Sie ausdrücklich einen klagefähigen Bescheid.

Damit setzen Sie die Verwaltung zunächst einmal unter Zugzwang.

Wenn es nichts hilft, werden Sie klagen müssen. Und da mehrere VG und OVG entsprechend geurteilt haben, ist die Chance zu gewinnen relativ groß.

Wenn Sie in der Gewerkschaft sind können Sie dort Rechtschutz beantragen.
Gespeichert
 
 

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