Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tobssch am 11. April 2010, 13:00:48
-
Hallo!
Mein Verfahren: IK,seit Ende 2005 eröffnet,
Meine Frage: Sind einmalige jährliche Sonderzahlungen in Form eines erfolgsabhängigen und damit variablen 13. Gehaltes voll pfändbar oder wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht pfändbar?
Vielen Dank für jegliche Info!
Gruß,
T.
-
Das, unter Berücksichtigung der Sonderzahlung, Netto wird zur Berechnung des pfändbaren Betrages herangezogen.
-
danke erstmal...aber dann hab ich gleich die nächste frage...denn mein TH merkt DAS erst nach fast 2 jahren, obwohl ich jeden monat meine gehaltseingänge gemeldet habe, und verlangt jetzt eine nicht unerhebliche nachzahlung binnen 4 wochen...
mein gehalt kann aber sicher nur einmal gepfändet werden und schliesslich ist es doch die aufgabe des treuhänders mir gleich die pfändbaren beträge zu nennen oder?
müsste nicht streng genommen diese forderung jetzt hinten angestellt werden? oder muss ich in mehreren schritten die nachzahlung so gut es geht gleich ableisten?