Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schwesterchen am 23. April 2009, 09:06:38

Titel: Pfändug bei Tantieme
Beitrag von: Schwesterchen am 23. April 2009, 09:06:38
Hallöchen,

Ich habe mal wieder eine Frage; mein Mann bekommt in seiner Firma Tantieme. So weit so gut, diesen Monat war es dann soweit, von Netto 3800 Euro, wurden 1000 Euro gepfändet, ist das denn richtig?
Mein Mann ist für 4 Personen Unterhalt pflichtig. Ich habe in die Pfändungstabelle geschaut demnach ist die Berechnung richtig. Gilt das denn auch bei Sonder Zuwendungen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld?
Kennt sich Jemand damit aus? Ich wäre dankbar für eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus, sagt Schwesterchen



Titel: Re: Pfändug bei Tantieme
Beitrag von: foxtra am 23. April 2009, 09:58:01
Hier ist der entsprechende Gesetzestext:

§ 850a Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

1.    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4.    Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
5.    Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6.    Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7.    Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8.    Blindenzulagen.

sh. auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html - § 850, a-c

Wie es genau mit Tantiemen aussieht, weiß ich nicht genau.
Titel: Re: Pfändug bei Tantieme
Beitrag von: paps am 23. April 2009, 18:41:57
Hallöchen,

Ich habe mal wieder eine Frage; mein Mann bekommt in seiner Firma Tantieme. So weit so gut, diesen Monat war es dann soweit, von Netto 3800 Euro, wurden 1000 Euro gepfändet, ist das denn richtig?
ja über 3020 geht alles weg = 780 + pfändbarer Betrag bis 3020 =208,88

den Rest siehe Foxtra.
Titel: Re: Pfändug bei Tantieme
Beitrag von: Schwesterchen am 04. Mai 2009, 13:25:04
Vielen Dank, für die Antworten;)

Gruss Schwesterchen