"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändung  (Gelesen 1908 mal)

noelmaxim

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 63
Pfändung
« am: 13. September 2009, 13:12:21 »

Hallo an alle,

meine Insolvenz ist eröffnet, Berichts-,und Prüfungstermin ist im November.

1) Was geschieht da und was bzw. welcher Termin folgt dann?

2) Könnte ich jetzt noch Gläubiger nachliefern? Wann wenn ja, ist der letzte Termin dafür?

3) Ein Gläubiger hat bei meinem AG letze Woche noch eine Pfändung wegen seinerzeitiger Lohn-, und Gehaltsabtretung  ( obwohl ich selbstständig war ) wegen eines Kredites eingereicht. Bleibt es trotzdem bei der Höhe meines unpfändbaren Einkommen? Oder geht das jetzt noch zusätzlich runter? Dürfte ja eigentlich nicht, denn es darf ja jetzt niemand mehr pfänden.

Habe erst nächste Woche meinen ersten Besprechungstermin beim Verwalter.

Könnte es sein, dass ich einen guten Verwalter bekommen habe? Mein hälftiger Anteil unserer Immobilie ist schon freigegeben, Stundung der Verfahrenskosten ist auch erfolgt und ich habe erst vor 6 Wochen den Insoantrag engereicht, trotzdem scheint das jetzt zügig zu gehen. ist das alles innerhalb der Norm???
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändung
« Antwort #1 am: 13. September 2009, 13:44:12 »



Ein Gläubiger hat bei meinem AG letzte Woche noch eine Pfändung wegen seinerzeitiger Lohn-, und Gehaltsabtretung  ( obwohl ich selbstständig war ) wegen eines Kredites eingereicht.

- Kluger Mann, der kennt den § 114 InsO.

Bleibt es trotzdem bei der Höhe meines unpfändbaren Einkommen?

- Ja, denn es ist nur abtretbar, was auch pfändbar ist.

Oder geht das jetzt noch zusätzlich runter?

- Nein.

Dürfte ja eigentlich nicht

- Doch.

 denn es darf ja jetzt niemand mehr pfänden

- der pfändet nicht, der macht sein Recht aus der Abtretung geltend. Prüfen Sie, ob im Arbeitsvertrag ggf. ein Abtretungsverbot besteht. Dann geht die Abtretung ins Leere. Falls die Abtretung wirksam ist, kann der Abtretungsgläubiger noch bis zu 2 Jahre den Pfändungsbetrag beanspruchen.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

noelmaxim

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 63
Re: Pfändung
« Antwort #2 am: 13. September 2009, 17:24:53 »

Danke für die Antwort,

allerdings stellt sich mir die Frage, was mein heutiger Arbeitsvertrag damit zu tun hat. Als ich den Kredit seinerzeit aufgenommen hatte war ich selbstständig und an meinem meinem jetzigen AG war noch gar nicht zu denken. Allerdings könnte er den Vertrag jederzeit so gestalten, wie es für mich am Günstigsten ist. Sollte ich da intervenieren? Wenn ich es richtig deute, guckt jetzt der Inoverwalter in die Röhre, richtig? Könnte das Konsequenzen für mich haben?

Meine Immobilie ist ja bekanntlich freigegeben, was hat es mit der Vollmacht zur Einholung von Guthaben meiner Fondspolice 8 er hatte das im Vorfeld als kopie, will jetzt aber das Original noch mal haben ) die als Tilgungsersatz für die Darlehen dient auf sich? Kann der Insoverwalter da ran, obwohl es an die Bank abgetreten ist? Darlehen läuft auf beide, noch nicht gekündigt, Fondspolice ( abgetretener Tilgungsersatz ) nur auf meinen Namen!

Meine regelinsolvenz ist eröffnet, Berichts-,und Prüfungstermin ist im November.

1) Was geschieht da und was bzw. welcher Termin folgt dann?

2) Könnte ich jetzt noch Gläubiger nachliefern? Wann wenn ja, ist der letzte Termin dafür?

Wäre echt toll, wenn mir da auch noch einer was zu schreiben könnte. Danke dafür.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Pfändung
« Antwort #3 am: 14. September 2009, 19:31:01 »

Informieren Sie Ihren IV über das Problem, damit er es prüfen und ggf. einschreiten kann.
An den Fonds kann der IV u.U. ran. Auch das wird er hoffentlich genau prüfen. Ansonsten fließt das Geld an die Bank.

Gläubiger können/sollten Sie nachreichen, damit die auch die Möglichkeit haben, die Forderungen anzumelden. Es kann immer sein, dass man einen vergessen oder übersehen hat.

Der Berichts- und Prüfungstermin findet wohl nicht im schriftlichen Verfahren statt. Er ist an sich unspektakulär. Der IV berichtet den (meist nicht anwesenden) Gläubigern über Ihren Fall und was er bisher gemacht hat. Die zur Tabelle angemeldeten Forderungen werden geprüft. Sie selbst können ja auch hingehen, müssen aber nicht. Es empfiehlt sich bei Forderungen aus unerlaubter Handlung, damit Sie ggf. widersprechen können. Sie bekommen ein Protokoll, wo Sie die Einzelheiten nachlesen können.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz