Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kater am 11. November 2009, 21:12:30

Titel: Pfändung
Beitrag von: Kater am 11. November 2009, 21:12:30
Hallo,
ich bin jetzt seit 3 Monaten in der Inso. 2 x wurde mir von meinem Lohn gepfändet, mit unterschiedlichen Beträgen, obwohl ich dasselbe verdient habe. KKannmir jemand erklären, wovon genau gepfändet wird oder wie man das ausrechnet. AM Ende des Monats bekomme ich Weihnachtsgeld, wie kann ich ausrechnen was mir davon übrig bleibt?

Gruß
Kater
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: nsolventer am 12. November 2009, 16:21:24
Den Pfändungsfreibetrag kannst Du der Tabelle hier entnehmen:
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Wenn unterschiedliche Beträge gepfändet wurden trotz gleichem Verdienst kann es sich möglicherweise um einen abweichenden Pfändungszeitraum handeln.
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 17:00:40
Weihnachtsgeld wird bis auf 500 €uro gepfändet.....FROHES FEST..... :cry:
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: paps am 12. November 2009, 17:17:55
Besser 1/2 Bruttoweihnachtsgeld maximal 500,- ist unpfändbar.
Diesen Betrag vom Netto abziehen und dann in der Tabelle nachsehen.
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: Kater am 12. November 2009, 17:50:14
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Die Pfändungstabelle kenn ich, stimmt aber absolut nicht mit den gepfändeten Betrag überein. Muß da noch was abgezogen werden, wie Überstundenzuschlag oder ähnliches? Verstehe die ganze Rechnerei nicht. Selbst mein Insolvenzverwalter konnte mir nicht helfen.

Darf man eigentlich auf Rechnung kaufen?

Kater
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 18:03:57
 :cry:
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: paps am 12. November 2009, 18:06:31
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Die Pfändungstabelle kenn ich, stimmt aber absolut nicht mit den gepfändeten Betrag überein. Muß da noch was abgezogen werden, wie Überstundenzuschlag oder ähnliches? Verstehe die ganze Rechnerei nicht. Selbst mein Insolvenzverwalter konnte mir nicht helfen.

Darf man eigentlich auf Rechnung kaufen?

Kater
Stellen Sie doch mal gerundete oder fiktive Werte Brutto und gesetzliches Netto ein.
Dann kann Ihnen geholfen werden.
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: paps am 12. November 2009, 18:08:11
Sorry paps,

ich verstehe die Rechnerei mit dem Weihnachtsgeld immer noch nicht... :gruebel:

Sind das 500 Euro Netto oder Brutto die man behalten kann ??

Mein AG führt an den TH ab..ich hoffe korrekt am nächsten 1.
Gängige Rechenmethode ist Bruttoabzug vom gesetzlichen Netto.

z.B. 2500,- Netto.
WG waren  1000,-.
Dann werden genau 500,- vom Netto abgezogen.
Also Pfändungstabelle bei 2.000,- nachsehen.
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 18:10:04
Ah...ok.... :thumbup:
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: Kater am 12. November 2009, 18:13:39
Hier meine Abrechnung:
Setember 09: Brutto: 2666,78 = netto: 1875,44  gepfändet wurden: 66,30
Oktober 09: Brutto: 2666,78= netto 1875,44 gepfändet wurden 155,02

Kater
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 18:19:52
@ kater

man müsste wissen wie sich das Gehalt zusammensetzt .....

Möglich das im September was vergessen wurde....ich würde mal im Lohnbüro fragen warum und weswegen
Titel: Re: Pfändung
Beitrag von: Kater am 12. November 2009, 18:30:31
Danke, ja werde mal im Lohnbüro nachfragen. Will aber erst mal das weihnachtsgeld abwarten, vieleicht wird da ja wieder was gutgeschrieben.

Kater