Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Buzzy am 18. März 2011, 18:02:01
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:cry:
Hallo Ihr netten Helfer !!
Ich stelle die frage für meine Freundin , sie hat keinen Pc .
Meine Frundin ist heute bald in ohnmacht gefallen , als sie an der arbeit war kam ein GV zu ihrer Chefin und übergab ihr einen Brief mit der Auflage ihm den nächsten lohn zu überweisen 796.- euro .
Geht das denn überhaupt ? sie muss doch leben und Miete zahlen !!
Sie hat am dienstag einen Termin bei der Schuldnerberatung Wegen Inso .
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Sind diese 796 Euro die Schuldsumme oder das Nettoeinkommen der Freundin? Wenn es sich um den Nettolohn handelt, ist da nichts pfändbar. Ansonsten mal in der Pfändungstabelle nachschauen, wie hoch in ihrem Fall der Pfändungsbetrag ist. http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
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Vielen lieben Dank !! :thumbup:
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kam ein GV zu ihrer Chefin und übergab ihr einen Brief mit der Auflage ihm den nächsten lohn zu überweisen
Da fehlt ein Zusatz. Der GV meinte bestimmt, die Auflage wäre den PFÄNDBAREN ANTEIL des Lohns zu überweisen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wie hoch der Betrag ist läßt sich aus der Pfändungstabelle entnehmen.
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html